Anzeige
Klinikum 5
Am 26. Mai wird im Altenburger Land gewählt |

(Foto: pics_kartub)

Am 26. Mai wird im Altenburger Land gewählt

Politik Zeitgeschehen
03.05.2024, 10:25 Uhr
Von: Landratsamt Altenburger Land
Rund 74.500 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Altenburger Land werden am 26. Mai 2024 an die Wahl­urnen gerufen.

Gewählt werden der Landrat, die Mitglieder des Kreistages und die Mitglieder der Stadt- beziehungsweise Gemeinderäte. Außerdem wird in Altenburg der Oberbürgermeister gewählt sowie in Gößnitz, Gerstenberg, Jonaswalde, Ponitz und Rositz der Bürgermeister. Die 99 Wahllokale haben am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Zudem gibt es 16 Briefwahlbezirke.

An den Kommunalwahlen dürfen sich deutsche Bürgerinnen und Bürger bereits ab dem 16. Lebensjahr beteiligen, sofern sie ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet haben. Darüber hinaus sind auch Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union wahlberechtigt. Wahlgebiet für die Wahl der Kreistagsmitglieder und für die Wahl des Landrates ist der Landkreis. Wahlgebiet für die Wahl der Stadt- bzw. Gemeinde-ratsmitglieder und die Wahl des Oberbürgermeisters und der Bürgermeister ist die Stadt oder Gemeinde.

Bei der Wahl der Mitglieder des Kreistages und der Wahl der Mitglieder der Stadt- beziehungsweise Gemeinderäte hat jeder Wähler drei Stimmen, die er beliebig vergeben darf. Für den neuen Kreistag des Altenburger Landes stellen sich 207 Kandidaten von acht verschiedenen Parteien und Wählergruppen zur Wahl. Jene 46 Damen und Herren, die am 26. Mai die meisten Stimmen auf sich vereinigen können, werden 2 LANDRATSAMT ALTENBURGER LAND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT dann als Kreisräte den neuen Kreistag bilden, dessen Wahlperiode am 1. Juni 2024 beginnt. Erstmals zusammenkommen wird der neue Kreistag zu seiner konstituierenden Sitzung voraussichtlich am 26. Juni 2024. Die Tätigkeit des derzeitigen Kreistages endet am 31. Mai. Die Anzahl der Kreistagsmitglieder, also 46, schreibt die Thüringer Kommunalordnung vor und orientiert sich an der Einwohnerzahl des Landkreises.

Bei der Wahl des Landrates, des Oberbürgermeisters und der Bürgermeister hingegen hat jede Bürgerin und jeder Bürger stets nur eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Schafft das kein Kandidat, findet am 9. Juni 2024 eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen statt. An die Wahlurnen gerufen sind die Bürgerinnen und Bürger unabhängig davon, ob es eine Stichwahl gibt oder nicht, am 9. Juni ohnehin, da an diesem Tag die Wahl zum Europäischen Parlament stattfindet. Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können ihre Stimme abgeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.

 

Wahlschablonen für sehbehinderte Menschen im Altenburger Land

Für die Europawahl am 9. Juni 2024 und die Thüringer Landtagswahl am 1. September 2024 stehen sehbehinderten Menschen Wahlschablonen zur Verfügung.

Das teilt die kommunale Behindertenbeauftragte des Landkreises Altenburger Land Katrin Meißner mit. 

Derartige Wahlschablonen gibt es allerdings nicht für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2024. Blinde und sehbehinderte Menschen können bei den Landesverbänden des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) kostenfrei eine Wahlschablone mit dazugehöriger Informations-CD anfordern. „In die Wahlschablone sind Löcher eingestanzt, die den Kreisen zum Ankreuzen auf dem Stimmzettel entsprechen. Der offizielle Stimmzettel wird deckungsgleich in die Schablone eingelegt“, erklärt Katrin Meißner. Wer eine solche Wahlschablone haben möchte, kann sich telefonisch gern an Karola Brunsch (Telefon: 03447 82389) von der Kreisorganisation Altenburg/Altenburger Land des Thüringer Blindenund Sehbehindertenverbandes wenden. Zur Europawahl startet der Verband zudem ein Pilotprojekt. Erstmals besteht bundesweit die Möglichkeit, Informationen zu den Stimmzetteln barrierefrei auch im Internet und telefonisch zu erhalten. 

Die Rufnummer 0800 00096710 ist gebührenfrei. Informationen im Internet unter www.dbsv.org/wahlen.

 

Kontakt

Landratsamt 

Kommunale Behindertenbeauftragte 

Katrin Meißner 

Amtsplatz 8 

04626 Schmölln 

Tel.: 03447 586-443 

Fax: 03447 586-495 

E-Mail: katrin.meissner@altenburgerland.de

Kommentare

CAPTCHA CAPTCHA
ALTENBURGER LAND AKTUELL +++ Zwischen Bergen und Papanasi – „Pauls fulminante Weltreise“ führt diesmal nach Rumänien +++ Vorstellungsrunde mit den Bürgermeisterkandidaten für Gößnitz +++ Informationsabend zur Talsperre Windischleuba mit Landrat und Umweltminister +++ Fête de l'Europe - Thüringen feiert Europa +++ Aus dem Dunkel der Vorzeit – Altenburgs prähistorische Sammlung in neuem Licht +++