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Wirtschaft
09.02.10, 09:41 Uhr

Altenburg. „Wir möchten alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitnehmern darum bitten, ihre Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, bis spätestens 31. März 2010 an die Agentur für Arbeit Altenburg, Fabrikstraße 30, 04600 Altenburg, zu senden“, so der Sprecher der Agentur Altenburg, Erik Müller.


Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Bundesagentur für Arbeit beschäftigungspflichtig sind, haben in diesen Tagen die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-Rom erhalten. Anzeigepflichtig sind jedoch auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten. Die notwendige Software kann unter www.rehadat-elan.de herunter geladen werden. Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke, ermöglicht die Abgabe in elektronischer Form und berechnet gleichzeitig die Höhe der Ausgleichsabgabe.

 

Die Anzeige ist über die amtlichen Vordrucke oder die elektronische Erklärung (REHADAT-Elan) zu erstatten. Soweit sie auf andere Weise erfolgt, kann sie nicht verarbeitet werden.

 

Eine Ausgleichsabgabe fällt dann an, wenn Arbeitsgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen nicht wenigstens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Die Höhe der Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

 

Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an die Agentur für Arbeit Altenburg wenden.

 

Ansprechpartner ist Anke Michel unter der Telefonnummer 03447/580-136 oder per E-Mail: Altenburg.141-Arbeitgeber-Traeger@arbeitsagentur.de

 

Unser Arbeitgeberservice unterstützt Sie gern bei der Besetzung Ihrer offenen Stellen mit Schwerbehinderten und Rehabilitanden. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder nehmen Sie über die Arbeitgeber-Hotline 01801/664466* Kontakt mit uns auf.

 

*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend. Ab 01.03.2010 gilt: Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min.




Pressemitteilung





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