Nach jedem Sieg der eigenen Mannschaft steigt das Stimmungsbarometer unter den Fußballfans. Nicht selten geht es direkt nach dem Public Viewing mit hupenden Autos und wehenden Fahnen auf die Straße. Doch ist so ein Autokorso überhaupt erlaubt und was sollte dabei unbedingt beachtet werden? Marcel Schauffler vom TÜV Thüringen ordnet die Gefahren ein und erklärt, welche Verhaltensweisen unweigerlich zu einer Geldbuße oder gar zu Punkten im Fahreignungsregister führen.
„Ein direktes Autokorso-Verbot gibt es in Deutschland nicht, aber die Teilnehmer verstoßen dennoch meist gegen mehrere Paragrafen der StVO. Kommt es zu groben Verstößen oder zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs, sind Fußball-Euphorie oder Feierstimmung keine Ausrede“, erklärt Marcel Schauffler vom TÜV Thüringen. Zwar werden Autokorsos bei Ereignissen wie einer Fußballweltmeisterschaft oftmals bis zu einem gewissen Grad von den Ordnungshütern toleriert, darauf verlassen können sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aber nicht.
„Wer beispielweise Lichtzeichen missachtet und bei Rot über eine Ampel fährt, die Vorfahrt missachtet, Geschwindigkeitsübertretungen begeht oder sich gar alkoholisiert hinters Steuer setzt, kann nicht mit der Milde der Ordnungshüter rechnen“, warnt Marcel Schauffler vor schweren Verkehrsverstößen.
Bei einem Blick in den Bußgeldkatalog, können sich bei einem Autokorso schnell mehrere hundert Euro aufsummieren: Verursachen unnötigen Lärms – 80 Euro; Herbeiführen einer vermeidbaren Abgasbelästigung – 80 Euro; Belästigung durch unnützes Hin- und Herfahren – 100 Euro; Fahren ohne Sicherheitsgurt – 30 Euro; mehr Personen als erlaubt im Auto mitgenommen – 5 Euro; missbräuchliches Benutzen der Hupe, Lichthupe oder Warnblickanlage – 5 Euro; Unterschreiten des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands mit Gefährdung – 30 Euro; Fahren trotz Einschränkungen bei Sicht oder Gehör – 10 Euro; Außer-Acht-Lassen der Sorgfaltspflicht und Behinderung anderer – 20 Euro; Behinderung des Verkehrsflusses durch langsames Fahren ohne triftigen Grund – 20 Euro; und noch einige andere Verstöße sind häufig zu beobachten.
Neben drohenden Bußgeldern sollten Autokorso-Teilnehmer immer auch die eigene Sicherheit im Blick behalten. Auf keinen Fall dürfen sich Insassen während der Fahrt aus geöffneten Fenstern oder Fahrzeugdächern lehnen, auch der Platz auf dem Verdeck eines offenen Cabrios ist hochgradig gefährlich und selbstverständlich tabu. „Wer nicht angeschnallt ist und sich aus dem Auto lehnt, riskiert bei jeder etwas schärferen Bremsung aus dem Fahrzeug zu fallen und sich schwer zu verletzen“, so Marcel Schauffler vom TÜV Thüringen. Auch das Schwenken von Fahnen während der Fahrt ist nicht erlaubt, da Flaggen am Auto seitlich nicht über die Spiegel hinausragen dürfen. Auch beim statischen Beflaggen des Fahrzeugs gibt es einige Einschränkungen, denn natürlich dürfen weder das Sichtfeld des Fahrers einschränkt noch die lichttechnische Einrichtung verdeckt werden. Daher sind auch für Außenspiegel mit integrierten Blinkleuchten die sogenannten Spiegelfähnchen tabu.
Generell sollte ein Autokorso nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt, um ein cooles Foto oder Video vom Autokorso zu posten, ist selbstverständlich auch in diesem Fall untersagt und wird mit einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg belegt. Sollte es dabei zu einer Gefährdung anderer oder zu einem Unfall kommen, werden sogar zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot fällig, die Ordnungsstrafe steigt dann auf 150 Euro bzw. 200 Euro. Wer beim Feiern der nächsten Erfolge auf Nummer Sicher gehen will, lässt das Auto beim Jubeln also lieber stehen.
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