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Grundsteuerreform: Finanzministerin Heike Taubert warnt vor fatalen Folgen für die Kommunen | Thüringer Finanzministerium

Thüringer Finanzministerium (Foto: Ronny Franke)

Grundsteuerreform: Finanzministerin Heike Taubert warnt vor fatalen Folgen für die Kommunen

Arbeit & Wirtschaft
17.11.2022, 13:52 Uhr
Von: THÜRINGER FINANZMINISTERIUM
Denn seit der Fristverlängerung geben immer weniger Thüringerinnen und Thüringer ihre Grundsteuererklärung ab.

Seit Bund und Länder am 13. Oktober beschlossen haben, die Frist für die Grundsteuererklärung einmalig bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern, bricht der Erklärungseingang im Freistaat erheblich ein. Stagniert der Erklärungseingang weiter, verbleibt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern weniger Zeit, um bis Ende 2023 die Masse der Fälle zu bearbeiten. Den Kommunen fehlen dann die notwendigen Grundlagen für die Bestimmung der Hebesätze und Erhebung der Grundsteuern ab 2025. Das kann fatale Folgen haben. „Die Grundsteuer fließt zu 100 Prozent den Kommunen zu und gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden; bricht sie weg, fehlt das Geld zur Finanzierung von Straßen, Schulen, Kindergärten und sportlichen oder kulturellen Einrichtungen“, warnt Finanzministerin Heike Taubert.

In Thüringen belaufen sich die Einnahmen aus der Grundsteuer auf jährlich rund 260 Millionen Euro für die Kommunen. Dieses Aufkommen ist für Städte und Gemeinden unverzichtbar. Der Zeitplan für die Umsetzung der Reform ist eng, deshalb ist eine zügige und kontinuierliche Abgabe der Erklärungen so wichtig. „Können ab 2025 wichtige kommunale Projekte nicht mehr finanziert werden, weil die Einnahmen aus der Grundsteuer fehlen, wäre das im Ergebnis ein Nachteil für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Vielleicht kann dann die Sanierung einer Schule nicht abgeschlossen werden oder der neue Radweg nicht weiter gebaut werden – so etwas kann niemand wollen“, so Taubert.

Deshalb rät die Finanzministerin den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern im Freistaat ihre Grundsteuererklärungen so zeitnah wie möglich bei den zuständigen Finanzämtern einzureichen. „Wer noch vor den Weihnachtsfeiertagen die Grundsteuererklärung abgibt, schleppt diese Pflicht auch nicht mit ins neue Jahr. Denn Aufschieben hilft an dieser Stelle auch nicht weiter“, so Taubert. 

Am vergangenen Samstag (12.11.22) sind gerade einmal 800 Grundsteuererklärungen thüringenweit in den Finanzämtern eingegangen. Das ist ein neuer Negativrekord. An den Tagen vor der beschlossenen Fristverlängerung sind im Freistaat täglich zwischen 8.000 und 10.000 Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern eingegangen, aktuell gehen höchstens noch 2.000 Erklärungen täglich ein.

Insgesamt sind in der vergangenen Woche (07.11.22 -13.11.22) nur 13.000 Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern eingegangen. Mitte Oktober waren es dagegen rund 60.000 Erklärungen pro Woche.

Insgesamt sind in den Thüringer Finanzämtern (Stand 15.11.22) 552.859 Erklärungen eingegangen. Das entspricht einer Quote von 44,5 Prozent der insgesamt erwarteten 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen. Etwa 87 Prozent der Erklärungen wurden online eingereicht.

Das Thüringer Finanzministerium hat unter https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung" verschiedene Musteranleitungen
zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto
bereitgestellt. Für folgende Fallgestaltungen gibt es die Schritt-für-Schritt-Anleitungen:

  • Einfamilienhaus
  • Eigentumswohnung
  • Geschäftsgrundstücke
  • gemischt-genutzte Grundstücke
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Dreiseitenhof mit und ohne land- und forstwirtschaftliche Nutzung
  • Gartengrundstück mit Bungalow oder Wochenendhaus

Unter der Rubrik „Ausfüllbare pdf-Dokumente“ steht auch eine Musteranleitung zum Ausfüllen der Papier-Erklärung bereit.

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