Die Regionale LEADER-Aktionsgruppe (RAG) Altenburger Land hat sich erneut im Rahmen des Förderprogrammes "Regionalbudget" auf zusätzliche Fördermittel für die Region beworben und startet das nächste Projektauswahlverfahren für Vorhaben zur Stärkung des ländlichen Raumes.
Auf Grundlage des GAK-Rahmenplans und der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) hat der Verein zur Förderung und Entwicklung des Altenburger Landes (FEAL e.V.) in seiner Funktion als RAG Altenburger Land für das Jahr 2024 erneut Fördermittel der Maßnahme "Regionalbudget" als Erstempfänger beantragt. Die RAG hofft erneut bis zu 200.000 EUR Fördermittel für die Unterstützung von Kleinprojekten weitergeben zu können.
Die RAG Altenburger Land möchte mit den zusätzlichen Fördermitteln regionale Akteure unterstützen, die sich für die Entwicklung von Städten und Gemeinden im ländlichen Raum engagieren. Im Rahmen des Projektaufrufes „Regionalbudget 2024“ sucht die RAG ab sofort erneut engagierte Vorhabenträger aus der Region, welche in der Funktion als Letztempfänger zuwendungsfähige Kleinprojekte im Gebiet des Landkreises Altenburger Land mit den bereitgestellten Fördermitteln aus dem Regionalbudget umsetzen. Teilnahmeberechtigt sind sowohl private Antragsteller (u.a. Vereine, Privatpersonen, Unternehmen) sowie Kommunen und Gemeinden des Landkreises Altenburger Land.
Zuwendungsfähig sind Kleinprojekte in Höhe von mindestens 2.500,00 EUR bis maximal 20.000,00 EUR förderfähige Gesamtausgaben. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent, ein Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent ist durch die Vorhabenträger aufzubringen. Gesucht werden insbesondere Vorhaben, die den Handlungsfeldern und Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) „Altenburger Land“ 2023-2027 entsprechen. Das Spektrum für Projektideen reicht dabei von den Themenfeldern Naherholung, Tourismus und Kultur, über die Förderung von regionaler Wertschöpfung bis hin zu Maßnahmen zur Daseinsvorsorge und für Klima- und Umweltschutz.
Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung für ein Kleinprojekt im Rahmen des Projektaufrufes „Regionalbudget 2024“ kann ab sofort bis spätestens zum 05.04.2024 an die RAG Altenburger Land erfolgen; das dafür notwendige Antragsformular wird auf der Internetseite der RAG bereitgestellt. Aufgrund der hohen Nachfrage im vergangenen Jahr wird das Projektauswahlverfahren in diesem Jahr zweistufig erfolgen, um so möglichst vielen interessierten Vorhabenträgern die Teilnahme zu ermöglichen.
Die RAG Altenburger Land steht allen Interessenten gerne als beratende Stelle für Auskünfte rund um die Förderung sowie dem Projektauswahlverfahren zur Verfügung. Unterstützung bei der Projekteinreichung bietet zudem die Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen mbH unter Tel.: 0365 833041820 oder E-Mail: u.wolf@wfg-ot.de.
Der Ablauf zur Antragstellung und Umsetzung des Regionalbudget 2024 im Überblick:
Den vollständigen Projektaufruf mit sämtlichen Informationen rund um das Förderprogramm Regionalbudget können Interessierte auf der Internetseite der RAG (www.leader-rag-abg.de) einsehen. Die Neufassung der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) sowie die aktuellen Formulare zum Regionalbudget 2024 finden sich ebenso auf der Internetseite der RAG zum Download.
Die Durchführung des Regionalbudgets im Altenburger Land wird dank der Unterstützung des Landkreises ermöglicht.
Alle Informationen zu den Aktivitäten der RAG Altenburger Land sowie zur Regionalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 stellt die RAG auf ihrer Internetseite bereit.
Für Rückfragen steht Ihnen das LEADER-Regionalmanagement der RAG Altenburger Land, entweder telefonisch: 0365/833040-20 oder per E-Mail: u.wolf@wfg-ot.de gerne zur Verfügung.
Anlage: Projektaufruf vom 05.02.2024 für die Förderung im Rahmen des Regionalbudgets 2024
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