Die Thüringer Aufbaubank (TAB) und die Thüringer Finanzministerin gaben heute (3. Februar 2026) zusammen den Startschuss zum Investitionsprogramm über eine Milliarde Euro für die Kommunen in Thüringen. Ministerin Katja Wolf und der Vorstandschef der TAB, Matthias Wierlacher, unterzeichneten den entsprechenden Vertrag.
Damit ist der Weg für die Kommunen frei, die ihnen damit zur Verfügung stehenden Kredite für Investitionen aufzunehmen. „Das ist ein guter Tag für Thüringen, für die Landkreise, Städte und Gemeinden, und damit für Menschen im Freistaat“, konstatiert Katja Wolf.
Damit startet eines der wichtigsten Vorhaben der Landesregierung, nachdem der Landtag noch im Dezember 2025 zusammen mit dem Landeshaushalt das Thüringer Gesetz zur Änderung des kommunalen Finanzausgleichs beschlossen hat. So war die gesetzliche Grundlage geschaffen, mit der das Land Zins und Tilgung für die Kredite aus dem Kreditprogramm „Kommunales Investitionsprogramm 2026 – 2029“ der Thüringer Aufbaubank vollständig in Form der Schuldendiensthilfe übernimmt.
In der Folge können die Kommunen in Thüringen ohne eigenen finanziellen Beitrag Kreditmittel in Höhe von einer Milliarde Euro bei der Thüringer Aufbaubank abrufen. Den konkreten Ablauf, vom Darlehensantrag bis zur Auszahlung des Geldes, hat die Thüringer Aufbaubank heute dargestellt. Nähere Informationen hierzu können auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank abgerufen werden.
„Die Ergebnisse des Kommunalmonitors bestätigen, was die Kommunen uns vor Ort berichten: Sanierungsbedarfe, Infrastrukturstau und neue Herausforderungen, wie die kommunale Wärmeplanung, erfordern entschlossenes und gut abgestimmtes Handeln. Mit dem kommunalen Investitionsprogramm schaffen wir gemeinsam mit dem Freistaat Thüringen die Voraussetzungen, damit unsere Städte und Gemeinden diese Aufgaben meistern können", so TAB-Vorstandsvorsitzender Matthias Wierlacher
Zudem wurde der Vertrag zwischen der Thüringer Aufbaubank und dem Freistaat Thüringen unterzeichnet, mit dem die Einzelheiten zur Erbringung der Schuldendiensthilfe des Landes geregelt wurden. Für die Kommunen wesentlich sind hierbei vor allem zwei Dinge. Zum einen haben alle Kommunen die Möglichkeit am Programm teilzunehmen, also gerade auch diejenigen in finanzieller Schieflage. Zudem wurde die sonst übliche bürokratische Verwendungsnachweisprüfung durch eine einseitige Eigenerklärung der Kommune ersetzt.
Die Finanzministerin sagt hierzu: „Wir vertrauen unseren Kommunen. Diese Landesregierung nimmt die kommunale Selbstverwaltung ernst und beweist dies mit diesem Vorhaben und dessen Ausgestaltung“.
Nähere Einzelheiten können der Webseite des Thüringer Finanzministerium entnommen werden.
Kommentare