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Zuzahlungsbefreiung: Jetzt Entlastungsangebot nutzen | AOK die Gesundheitskasse, Altenburg

AOK die Gesundheitskasse, Altenburg (Foto: Ronny Franke)

Zuzahlungsbefreiung: Jetzt Entlastungsangebot nutzen

Gesundheit Pressemitteilungen
10.03.2026, 16:11 Uhr
Von: AOK PLUS – die Gesundheitskasse
AOK PLUS unterstützt Versicherte mit 22 Millionen Euro jährlich

Medikamente, Physiotherapie oder ein Krankenhausaufenthalt sind für gesetzlich Versicherte überwiegend kostenlos. Sie müssen lediglich einen Eigenanteil leisten, die sogenannte Zuzahlung. Für chronisch oder schwer kranke Menschen fällt diese Zahlung häufiger an. Damit sie nicht erheblich finanziell belastet werden, bietet die AOK PLUS ihnen die Möglichkeit, sich bereits jetzt mit einer Zuzahlungsbefreiung für das Jahr 2026 dagegen abzusichern.

Die persönliche Belastungsgrenze richtet sich nach dem Einkommen: Der Gesetzgeber schreibt eine Obergrenze von zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens fest. Bei schwerwiegenden chronischen Erkrankungen ist es ein Prozent. Berücksichtigt werden neben Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder Physiotherapie beispielsweise auch Fahrkosten, Kuren oder die häusliche Krankenpflege.

Entlastung für Versicherte
Zuzahlungen, die über die persönliche Belastungsgrenze ihrer Kundinnen und Kunden hinausgehen, übernimmt die AOK PLUS. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Kosten in Sachsen und Thüringen auf rund 22 Millionen Euro. „Die Gesundheitsversorgung darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Deshalb ist die Zuzahlungsbefreiung eine wichtige, wenngleich weniger bekannte Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und damit der Solidargemeinschaft“, sagt Dr. Stefan Knupfer, Vorstand der AOK PLUS.

Befreiung im Vorfeld
Werden Versicherte von der Zuzahlung befreit, erhalten sie einen Befreiungsausweis, der in Apotheken, Praxen oder Krankenhäusern vorgezeigt werden muss. Ist absehbar, dass Versicherte im Laufe des Jahres die Zuzahlungsgrenze erreichen, können sie sich im Vorfeld von Zuzahlungen befreien lassen. Dafür überweisen sie einfach den Betrag in Höhe der individuellen Belastungsgrenze an die AOK PLUS und erhalten im Gegenzug die Zuzahlungsbefreiung. Der Vorteil: Mit der Zuzahlungsbefreiung müssen Versicherte keinen Quittungen sammeln, um am Jahresende eine Rückerstattung zu beantragen. Im vergangenen Jahr haben rund 150.000 Versicherte der Gesundheitskasse dieses Angebot in Anspruch genommen. 

Jetzt persönliche Grenze ermitteln
Unter plus.aok.de/vorauszahlung können Kundinnen und Kunden der AOK PLUS überprüfen, ob für sie eine Zuzahlungsbefreiung in Frage kommt. Dort finden sie auch alle notwendigen Informationen und das Formular, um die Zuzahlungsbefreiung direkt online zu beantragen. Den Ausweis der Befreiung können Versicherte auch unkompliziert in der „Meine AOK“-App hinterlegen und haben so immer alles dabei - ganz ohne Papier.

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