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Grundsteuerreform: Das Thüringer Finanzministerium erläutert Zahlen und Begriffe im Grundsteuerwertbescheid | Thüringer Finanzministerium

Thüringer Finanzministerium (Foto: Ronny Franke)

Grundsteuerreform: Das Thüringer Finanzministerium erläutert Zahlen und Begriffe im Grundsteuerwertbescheid

Pressemitteilungen
30.11.2022, 11:19 Uhr
Von: THÜRINGER FINANZMINISTERIUM
Im Freistaat wurden bereits mehr als 120.000 Bescheide verschickt.

Über 122.500 Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Thüringen haben bereits einen Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbetragsbescheid erhalten.  Das Thüringer Finanzministerium erklärt nun, was es mit den Zahlen und Begriffen in den Bescheiden auf sich hat. Auf der Internetseite https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer unter der Rubrik „Bescheid vom Finanzamt“ können die Erläuterungen abgerufen werden.

Auf Grundlage der übermittelten Daten berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert eines Grundstücks. Dieser wird dem Erklärungspflichtigen mit dem Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt mitgeteilt.

Der Grundsteuerwert wird durch das Finanzamt mit der gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl multipliziert. Daraus ergibt sich die zweite wichtige Zahl - der Grundsteuermessbetrag. Dieser wird durch das Finanzamt mit dem Grundsteuermessbescheid bekannt gegeben.

Unter Punkt A des Grundsteuerwertbescheids werden der Grundsteuerwert, die Eigentumsverhältnisse und die Art des Grundstücks aufgeführt. „Der Grundsteuerwert des Grundstücks ist dabei nicht mit dem Verkehrswert eines Grundstücks gleichzusetzen, sondern eine reine Rechengröße der Finanzverwaltung“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Die detaillierte Berechnung des Grundsteuerwerts wird im Bescheid unter Punkt B aufgelistet. Das Finanzministerium erklärt auf der Internetseite, wie das Baujahr, die angegebene Wohnfläche, die Garagenstellplätze und die Bodenrichtwerte in die Ermittlung einfließen.

Der Grundsteuermessbetrag wird abschließend mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert, um die zu zahlende Grundsteuer zu ermitteln. Entsprechende Bescheide mit der konkreten Zahlungsverpflichtung ab 2025 erlässt die Kommune.

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