Schutzsuchende werden im Freistaat Thüringen anfangs in sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. „Perspektivisch sucht der Freistaat dafür ein neues Objekt“, informiert der erste Beigeordnete des Altenburger Landes, Matthias Bergmann, mit Bezug auf eine Information des Landesamtes für Bau und Verkehr.
Demnach hat die Landesbehörde jetzt ein Markterkundungsverfahren gestartet, bei dem thüringenweit nach einer geeigneten Immobilie gesucht wird. „Das kann auch für Eigentümer oder Vermieter im Landkreis interessant sein“, erklärt Bergmann und verweist auf den nachtstehenden Aufruf:
Aufruf zur Teilnahme an einem Markterkundungsverfahren
Für die Erstaufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden prüft der Freistaat Thüringen die Anmietung eines geeigneten Bestandsobjekts in Thüringen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags handelt. Den Bewerbern werden – auch bei Abbruch des Markterkundungsverfahrens – keine Kosten erstattet. Die Teilnehmenden am Markterkundungsverfahren sind bis zum Abschluss eines Mietvertrages nicht an ihre Angebote gebunden.
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