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Hohe Windenergieanlagen dürfen bei Dunkelheit nicht mehr permanent blinken |

(Foto: Juergen Kluftinger auf Pixabay)

Hohe Windenergieanlagen dürfen bei Dunkelheit nicht mehr permanent blinken

Pressemitteilungen
17.11.2025, 12:29 Uhr
Von: Jana Fuchs, Öffentlichkeitsarbeit Landratsamt Altenburger Land
Erneuerbare-Energien-Gesetz schreibt bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung vor

Landkreis - Im Landkreis Altenburger Land sorgen Windenergieanlagen, die mit einem Blinksignal ausgestattet sind, dafür, dass sie von sich annähernden Flugzeugen besser gesehen werden. Bei Dunkelheit senden diese Anlagen in kurzen Abständen ein meist rotes Blinksignal. Dieses beeindruckende Licht kann jedoch für Kraftfahrer und Anwohner in der unmittelbaren Umgebung der Windräder störend sein.

Seit diesem Jahr müssen besonders hohe Windenergieanlagen mit einer sogenannten bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgerüstet sein. Dieses System aktiviert die Blinklichter nur, wenn sich ein Flugzeug nähert; andernfalls bleiben sie ausgeschaltet.

Die Verpflichtung für die Betreiber von Windenergieanlagen ergibt sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dieses schreibt vor, dass alle Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachtkennzeichnung verpflichtet sind, ihre Anlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen ausstatten müssen. Die Pflicht gilt seit Januar 2025 für Anlagen ab einer Gesamthöhe von 100 Metern.

Zuständige Behörde dafür ist das Thüringer Landesverwaltungsamt als Landesluftfahrtbehörde. Das Landratsamt als untere Immissionsschutzbehörde ist die Überwachungs- und Genehmigungsbehörde für Windenergieanlagen. Daher müssen entsprechende Änderungen an bestehenden Anlagen in der Kreisverwaltung angezeigt werden; für neu zu bauende Anlagen wird das System zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung bereits im Genehmigungsverfahren gefordert.

„Insgesamt haben wir von Dezember 2021 bis April 2024 zwölf Anzeigeverfahren für insgesamt 23 Windenergieanlagen, die in Schmölln, Thonhausen, Ponitz und Starkenberg stehen, bearbeitet. An den entsprechenden Standorten ist das System der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung wie vorgeschrieben in Betrieb“, erklärt Sandra Riedel von der unteren Immissionsschutzbehörde. „Alle anderen Anlagen im Landkreis Altenburger Land sind unter 100 Meter Gesamthöhe oder haben von der Bundesnetzagentur eine Ausnahmegenehmigung erhalten“, so Riedel weiter.

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