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Wichtiger Hinweis für Überweisungen an die Abfallwirtschaft | Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft / Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Altenburger Land

Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft / Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Altenburger Land (Foto: Ronny Franke)

Wichtiger Hinweis für Überweisungen an die Abfallwirtschaft

Pressemitteilungen Ratgeber
11.11.2025, 14:10 Uhr
Von: Franziska Ducklaus, Öffentlichkeitsarbeit Landratsamt Altenburger Land
Neue Richtlinien für Zahlungen an die Abfallwirtschaft seit Oktober 2025

Landkreis - Seit dem 5. Oktober 2025 müssen bei Überweisungen an die Abfallwirtschaft zusätzlich zur IBAN auch der entsprechende Kontoinhaber geprüft werden. Der Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass bei Überweisungen der folgende Kontoinhaber angegeben werden muss: DBAK Abfallwirtschaft.

Prüfen von Daueraufträgen

Falls Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, sollten Sie diesen ebenfalls überprüfen. Eine Abweichung des Empfängernamens kann zu Fehlermeldungen bei der Bank führen und möglicherweise die Zahlung ablehnen.

Erinnerung an Gebührenpflichtige

Alle Gebührenpflichtigen, die die vierteljährliche Zahlungsweise gewählt haben und nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, sollten beachten, dass die Zahlung für das 4. Quartal 2025 am 1. Dezember 2025 fällig wird.

Kontaktinformationen

Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft
Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Altenburger Land
Jüdengasse 7
04600 Altenburg
Tel.: 03447 8940-0
E-Mail: awb@awb-altenburg.de
Website: www.awb-altenburg.de

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