Wer seit Sommer 2022 ein Amazon-Prime-Abo hat, könnte zu viel gezahlt haben – und nun Geld zurückbekommen. Denn mittlerweile urteilten zwei Gerichte, dass die damalige Preiserhöhung des Prime-Abonnements rechtswidrig war. Um betroffenen Kund:innen zu ihrem Recht zu verhelfen, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Sammelklage gegen Amazon eingereicht. Ab sofort können sich auch Verbraucher:innen in Thüringen im Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen und sich der Klage anschließen.
Wer von der Preiserhöhung betroffen ist, kann sich mit wenigen Schritten an der Sammelklage beteiligen. Die Eintragung ins Klageregister ist kostenlos – und Voraussetzung, um bei einem erfolgreichen Verfahren zu viel gezahlte Beiträge zurückzubekommen. Je nach Abo-Modell kann die Rückzahlung aktuell bis zu rund 60 Euro betragen – Tendenz steigend, je länger das Verfahren dauert.
Parallel zur Klage gegen die Prime-Preiserhöhung klagt die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die aus ihrer Sicht unzulässige Einführung von Werbung im Streamingdienst „Prime Video“. Beide Verfahren sind unabhängig voneinander – und eine Anmeldung im Klageregister ist jeweils separat erforderlich.
Weitere Informationen zu beiden Verfahren finden Sie unter:
Prime-Preiserhöhung: www.verbraucherzentrale.nrw/amazon-prime-klage
Werbung bei Prime Video: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/primevideo
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