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Landkreis Altenburger Land startet Interessensbekundung für Gemeinschaftsunterkunft | Landkreis / Landratsamt Altenburger Land

Landkreis / Landratsamt Altenburger Land (Foto: Ronny Franke)

Landkreis Altenburger Land startet Interessensbekundung für Gemeinschaftsunterkunft

Pressemitteilungen
09.03.2026, 17:37 Uhr
Von: Jana Fuchs, Öffentlichkeitsarbeit Landratsamt Altenburger Land
Landkreis Altenburg: Gemeinsam auf der Suche nach Lösungen für Asylunterbringung

Altenburg. Der Landkreis Altenburger Land richtet die zukünftige Unterbringung von Asylsuchenden neu aus und startet hierzu eine Interessenbekundung zur Bereitstellung und zum Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft mit einer Kapazität von 220 Plätzen. Ziel der Markterkundung ist es, geeignete Betreiber- und Objektlösungen im Landkreis zu identifizieren und eine fundierte Grundlage für spätere Entscheidungen zu schaffen.

Die Unterbringung von Asylsuchenden gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Landkreises. Grundlage dafür sind bundes- und landesrechtliche Regelungen, insbesondere das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz. Für den Betrieb und die Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften gelten zudem klare Mindeststandards, die in der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung geregelt sind. Mit der nun gestarteten Interessenbekundung führt der Landkreis eine sogenannte Markterkundung durch. Dabei geht es zunächst um die Ermittlung möglicher Lösungen und Partner. Gesucht werden Interessenten, die eine geeignete Immobilie bereitstellen können und zugleich den Betrieb der Unterkunft übernehmen möchten. Dabei sind verschiedene Konstellationen möglich: von bereits vorhandenen und kurzfristig nutzbaren Gebäuden über Bestandsobjekte mit Umbau- oder Umnutzungspotenzial bis hin zu Neubau- oder Projektentwicklungen. Auch Betreiber, die über entsprechende Erfahrung verfügen, aber noch kein konkretes Objekt anbieten können, sind ausdrücklich zur Teilnahme eingeladen.

Der Betrieb einer solchen Einrichtung umfasst neben der reinen Unterbringung eine Vielzahl organisatorischer und sozialer Aufgaben. Dazu gehören unter anderem Verpflegung, Reinigung, Sicherheitsdienst, Hauswirtschaft sowie migrationsspezifische soziale Betreuung und Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner.

Interessierte Unternehmen, Träger oder Projektentwickler können ihre Interessenbekundung bis zum 29. Mai 2026 elektronisch beim Landkreis einreichen. Alle relevanten Informationen zu den Anforderungen und Rahmenbedingungen sind auf der Internetseite des Landkreises Altenburger Land abrufbar: https://www.altenburgerland.de/de/themen-a-bis-z/familie-soziales/soziale-planungsbereiche/integrationsmanagement/interessenbekundung-gu.

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