Im Altenburger Land ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle auf Grundstücken, Balkonen und in Gärten ausdrücklich verboten. Dies gilt ebenfalls für das Verbrennen von Grünschnitt in Metallfässern, Feuerschalen oder Feuerkörben. Bürger, die gegen dieses Verbot verstoßen oder Abfälle in der Natur entsorgen, riskieren ordnungsrechtliche Konsequenzen und können mit einem Bußgeld belangt werden.
Gemäß der Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung ist die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen wie Baum- und Strauchschnitt geregelt. Folgende Methoden sind erlaubt:
Für geringe Mengen und bei freien Kapazitäten können Gartenabfälle ebenfalls in der Biotonne entsorgt werden. Wenn dies nicht möglich ist, müssen pflanzliche Abfälle dem Landkreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassen werden.
Die Recyclinghöfe in der Umgebung bieten Entsorgungsmöglichkeiten:
Pro Anlieferung und Woche darf maximal ein halber Kubikmeter Grünschnitt abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit, eine Sammelanlieferung von mehreren Haushalten beim Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft anzumelden.
Zusätzliche Informationen zur Abfallentsorgung sind auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awb-altenburg.de erhältlich.
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