Damit es nicht zu Lärmbelästigung kommt, ist einiges zu beachten
Altenburg. Wärmepumpen sind sehr effizient zum Heizen und eine umweltfreundliche Option, da sie mit erneuerbaren Energiequellen arbeiten. Neben politischer Kontroverse können sie auch schnell zum Streitthema mit dem Nachbarn werden: Eine falsch platzierte Wärmepumpe kann zur Lärmbelastung für Anwohner werden. Besonders in dicht bebauten Wohngebieten ist der richtige Abstand entscheidend. Darauf weist die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Altenburger Land hin.
Einige Modelle von Wärmepumpen können je nach Standort und Bauweise laut sein. Wenn ein Hausbesitzer seine Heizungsanlage auf Wärmepumpe umrüstet, bedarf es hierfür keiner gesonderten Baugenehmigung. Dennoch sollte man den Geräuschpegel im Blick behalten. Wärmepumpen werden immissionsschutzrechtlich entsprechend dem Leitfaden der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) zur Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten bewertet. „Aufgrund des Anlagenstandorts und des Schallleistungspegels des Gerätes ergibt sich ein Mindestabstand zur nächsten schützenswerten Wohnbebauung. Wir prüfen, ob die favorisierte Wärmepumpe den erforderlichen Mindestabstand zum Nachbarn einhält bzw. ob der Schallleistungspegel den gesetzlichen Bestimmungen entspricht oder ob gegebenenfalls Nachbesserungsbedarf besteht“, erklärt Franziska Werner von der unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises.
„Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir Hausbesitzern, sich vor der Umrüstung ihrer Heizungsanlage auf eine Wärmepumpe von unserer Behörde zur Einhaltung der gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen beraten zu lassen“, so Werner weiter.
Kontakt: Landratsamt Altenburger Land Fachdienst Natur- und Umweltschutz Untere Immissionsschutzbehörde Franziska Werner Tel.: 03447 586-486 E-Mail: umwelt@altenburgerland.de
Kommentare