Ein lauer Sommerabend, Musik auf dem Dorfplatz und viele Menschen — doch ohne klare Regeln kann Feierlaune für Minderjährige gefährlich werden. Der Fachdienst Jugendarbeit und Kindertagesbetreuung weist Veranstalter darauf hin, bei Planung und Durchführung von Stadt-, Dorf- und Vereinsfesten den Kinder- und Jugendschutz vorrangig zu berücksichtigen. Jährlich werden in Deutschland noch immer tausende Jugendliche wegen akuter Alkoholvergiftung behandelt; viele weitere geraten durch riskanten Substanzkonsum in gesundheitliche Gefahr.
Gesetzliche Grundlage ist das Jugendschutzgesetz: Bei öffentlichen Tanzveranstaltungen dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht und Jugendliche ab 16 Jahren höchstens bis 24 Uhr ohne Begleitung anwesend sein. Veranstalter sollten Mischveranstaltungen (Familienprogramm tagsüber, Tanzabend) rechtlich vorab klar einordnen und „Muttizettel“ sowie die Anwesenheit verantwortlicher Begleitpersonen sorgfältig prüfen.
Beim Suchtmittelkonsum gelten eindeutige Regeln: Bier, Wein und Sekt dürfen erst ab 16 Jahren abgegeben werden; branntweinhaltige Getränke nur an Erwachsene. Alterskontrollen an Ausschankstellen sind Pflicht. Tabakprodukte, E-Zigaretten und Shishas sind für unter 18-Jährige verboten — Verkauf und Konsum auf dem Festgelände müssen unterbunden werden. Der Konsum von Cannabis und anderen Betäubungsmitteln ist für Minderjährige grundsätzlich untersagt; Veranstalter sollten bei Missbrauch sofort einschreiten.
Praktische Maßnahmen für Veranstalter: gut sichtbare Aushänge zu Jugendschutzbestimmungen, geschulte Helfer an Ausschank und Einlass, feste Teamabsprachen, konsequente Alterskontrollen, Bereitstellung attraktiver alkoholfreier Alternativen und ggf. getrennte Bereiche für Familien und Abendprogramm. Diese Maßnahmen schützen Jugendliche und tragen zu einer gelungenen Veranstaltung bei.
Der Sachbereich Jugendschutz des Landratsamtes berät Veranstalter gern zur rechtskonformen Umsetzung und Prävention. Mit verantwortungsvollem Handeln schaffen Veranstalter sichere Rahmenbedingungen, die Kindern und Jugendlichen einen unbeschwerten Aufenthalt ermöglichen.
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