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ExtraEnergie: Betroffene können nach Urteil auf Rückzahlungen hoffen | Verbraucherzentral Thüringen

Verbraucherzentral Thüringen (Foto: Ronny Franke)

ExtraEnergie: Betroffene können nach Urteil auf Rückzahlungen hoffen

Ratgeber Pressemitteilungen
08.10.2026, 16:02 Uhr
Von: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Klage der Verbraucherzentrale schafft Rechtssicherheit: Preisgarantien gelten auch in Energiekrise

Preiserhöhungen für Strom und Gas von teils mehr als 200 Prozent im Zuge der Energiekrise – und das trotz Preisgarantie: Ein aktuelles Urteil hat diese Anhebung jetzt für unzulässig erklärt. Auch stark steigende Beschaffungskosten erlauben einem Energieversorger nicht ohne Weiteres, dieses Risiko nachträglich auf seine Kund:innen abzuwälzen, urteilte das Oberlandesgericht Hamm. Tausende Kund:innen von ExtraEnergie können jetzt auf Rückzahlungen hoffen.

Wer einen Strom- oder Gasvertrag mit Preisgarantie abschließt, muss sich grundsätzlich darauf verlassen können. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm waren die im Verfahren angegriffenen Preiserhöhungen zum 1. September, 1. November und 1. Dezember 2022 unwirksam. ExtraEnergie könne sich nicht darauf berufen, dass wegen der außergewöhnlichen Marktentwicklung aufgrund der Energiekrise die Geschäftsgrundlage entfallen sei. Wer seinen Kund:innen einen festen Preis garantiert, übernehme damit auch das wirtschaftliche Risiko steigender Beschaffungskosten.

„Das Urteil stärkt ein zentrales Prinzip des Verbraucherschutzes: Kein Unternehmen kann mit einer Preisgarantie einerseits Kund:innen werben und andererseits das damit verbundene Risiko später einfach auf sie abwälzen“, erklärt Anna Rothgang, Referentin für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Für Betroffene ist jetzt entscheidend, ihre Unterlagen zu prüfen und mögliche Erstattungsansprüche nicht aus dem Blick zu verlieren.“ Betroffen sind neben Kund:innen von ExtraEnergie auch Verträge anderer Marken des Unternehmens, darunter Extragrün, HitEnergie und Prioenergie.

Mehr als 4000 Beteiligte an Klage des vzbv

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte 2023 gegen ExtraEnergie geklagt. Hintergrund waren Preiserhöhungen von teilweise mehr als 200 Prozent. Nach Angaben der Verbraucherzentrale hatte sich der Arbeitspreis in manchen Fällen sogar verdreifacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich. Mehr als 4.000 Verbraucher:innen hatten sich der Sammelklage angeschlossen. Eine neue Anmeldung zum Klageregister ist inzwischen nicht mehr möglich.

Was Betroffene jetzt wissen sollten

  • Vertrag und Preisänderungen prüfen: Betroffene sollten Schreiben und Abrechnungen zu Preisänderungen zum 1. September, 1. November und 1. Dezember 2022 heraussuchen und mit den ursprünglich vereinbarten Preisen vergleichen.
     
  • Klageregister prüfen: Wer sich rechtzeitig zur Sammelklage angemeldet hat, kann sich bei einem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens auf die gerichtlichen Feststellungen berufen. Die Anmeldung hemmt zudem die Verjährung der erfassten Ansprüche.
     
  • Rückzahlung erfolgt nicht automatisch: Das Verfahren wird als Musterfeststellungsklage geführt. Auch nach einem endgültigen Erfolg kann es deshalb erforderlich sein, die konkrete Erstattung gegenüber ExtraEnergie selbst geltend zu machen. Sollte das Unternehmen nicht zahlen, kann im Einzelfall ein weiteres Verfahren notwendig werden.
     
  • Rückforderung schriftlich stellen: Die Verbraucherzentrale empfiehlt Betroffenen, zu viel gezahlte Beträge schriftlich zurückzufordern. Sinnvoll ist eine nachweisbare Zustellung und eine angemessene Zahlungsfrist.
     
  • Auch frühere Widersprüche aufbewahren: Schreiben, E-Mails, Jahresabrechnungen und Nachweise über einen Widerspruch gegen die Preiserhöhung können für die Durchsetzung von Ansprüchen wichtig sein.

Bei Unsicherheit zu ihrem individuellen Fall – etwa bei Fragen zur Verjährung oder zur Höhe möglicher Rückforderungen – können Verbraucher:innen ihren Fall prüfen lassen.

Eine Terminvereinbarung für die Energierechtsberatung ist online unter vzth.de/termin-vereinbaren oder unter Tel. 0361 555 14 0 möglich.

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