Wer seinen Führerschein zwischen 2002 und 2004 erhalten hat, sollte jetzt einen Blick auf das Ausstellungsdatum werfen. Denn für viele Autofahrer endet am 19. Januar 2027 die nächste Frist zum verpflichtenden Führerscheinumtausch. Betroffen sind Führerscheine im Scheckkartenformat, die in diesen Jahren ausgestellt wurden. Eine Ausnahme gilt für alle, die vor 1953 geboren wurden: Sie haben noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Der TÜV Thüringen erklärt, wer jetzt handeln muss, wie der Umtausch funktioniert und welche Folgen es haben kann, wenn die Frist versäumt wird.
Hintergrund ist die schrittweise Einführung des einheitlichen EU-Führerscheins. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen ein neues, fälschungssicheres Dokument ausgetauscht werden. Dabei geht es ausschließlich um den Führerschein als Dokument – die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen. Eine erneute Fahrprüfung ist für den regulären Umtausch nicht erforderlich. Das Ausstellungsdatum lässt sich auf der Vorderseite im Feld 4a ablesen.
Generell sind Führerscheininhaber verpflichtet, beim Führen eines Kraftfahrzeugs einen gültigen Führerschein mit sich zu führen. Dieser darf also nicht abgelaufen sein und muss gegebenenfalls rechtzeitig erneuert werden. Ein solches Prozedere kennen viele ältere Führerscheinbesitzer nicht, da ein einmal erworbener Führerschein bisher ein Leben lang gültig war – ganz im Gegensatz zum Ausweis oder Reisepass. Durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie ist es jedoch mit dem lebenslang gültigen Führerschein vorbei: Die Gesetzgebung fordert, dass in Europa ab 2033 nur noch einheitliche und vor allem fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sind. Dies soll in erster Linie Missbrauch verhindern und Kontrollorganen bei der Führerscheinkontrolle die Lesbarkeit erleichtern. Alle neuen Führerscheine sind ab dem Tag der Ausstellung nur noch 15 Jahre gültig, ganz ähnlich wie bei anderen Ausweisdokumenten mit Lichtbild soll auch hier das sich mit den Jahren verändernde Aussehen von Personen berücksichtigt werden.
Wer bei einer Polizeikontrolle keinen gültigen Führerschein vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Außerdem könnte es sich ohne gültiges Dokument als schwierig erweisen, ein Auto zu mieten und auch die beruflich veranlasste Führerscheinkontrolle würde eine Hürde für Betroffene darstellen. Autofahrer sollten sich daher rechtzeitig darüber informieren, wann sie ihren Führerschein erneuern müssen. Neben den älteren Papiervarianten sind auch Führerscheine im Scheckkartenformat, die zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, nach und nach durch fälschungssichere Dokumente zu ersetzen. Für die Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 ist der Stichtag für den Umtausch bereits in Sicht: bis zum 19. Januar 2027 muss das Dokument erneuert werden, ansonsten wird es ungültig. Betroffene Führerscheininhaber sollten sich frühzeitig bei ihrer zuständigen Führerscheinbehörde um einen Termin kümmern und den neuen Führerschein beantragen, da die Bearbeitungsdauer von Behörde zu Behörde variieren kann.
Ein abgelaufener Führerschein wird bei einer Fahrzeugkontrolle jedoch nicht sofort eingezogen. Neben dem Verwarngeld wird der Autofahrer in der Regel durch die Ordnungshüter erneut auf die Umtauschpflicht hingewiesen und bekommt so eine amtliche Aufforderung für den Umtausch. Ein alter Papier-Führerschein ist jetzt nur noch bei Autofahrerinnen und -fahrern gültig, die vor 1953 geboren wurden. Sie können sich noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit mit dem Umtausch lassen.
Hier die Stichtage für den Führerscheinumtausch im Überblick:
| Geburtsjahr des Führerscheininhabers (Führerschein ausgestellt bis 31.12.1998) | Stichtag für den Umtausch |
| vor 1953 | 19.1.2033 |
| nach 1953 | Frist bereits verstrichen |
| Ausstellungsjahr (Führerschein ausgestellt ab 1.1.1999) | Stichtag für den Umtausch* |
| 1999 - 2001 | Frist bereits verstrichen |
| 2002 - 2004 | 19.1.2027 |
| 2005 - 2007 | 19.1.2028 |
| 2008 | 19.1.2029 |
| 2009 | 19.1.2030 |
| 2010 | 19.1.2031 |
| 2011 | 19.1.2032 |
| 2012 - 18.1.2013 | 19.1.2033 |
* Ausnahme: Führerscheininhaber ist vor 1953 geboren
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