Nicht mehr selbst nach einem günstigeren Strom- oder Gastarif suchen und trotzdem sparen: Das versprechen sogenannte Wechseldienstleister oder Tarifoptimierer. Sie prüfen regelmäßig die Energieverträge ihrer Kund:innen und wechseln bei Bedarf den Anbieter. Das kann bequem sein – die größtmögliche Ersparnis gibt es damit aber nicht unbedingt.
„Ein Wechselservice kann für Menschen sinnvoll sein, die sich ansonsten kaum um ihre Strom- oder Gasverträge kümmern würden“, sagt Anna Rothgang, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Thüringen. „Wer dagegen regelmäßig selbst Tarife vergleicht und wechselt, kann häufig mehr sparen.“
Verbraucher:innen bevollmächtigen den Dienstleister, in ihrem Namen Strom- oder Gasverträge abzuschließen und den bisherigen Vertrag zu kündigen. Vertragspartner des Energieversorgers bleiben jedoch weiterhin die Verbraucher:innen selbst. Das gilt auch bei Fragen zu Rechnungen, Abschlägen oder Guthaben.
Der Vorteil liegt vor allem im Komfort: „Der Dienstleister übernimmt einen großen Teil der Suche und des Wechsels. Ganz ohne eigenes Zutun funktioniert das allerdings nicht. Verbraucher:innen sollten weiterhin Tarifvorschläge, Abrechnungen und gegebenenfalls Bonuszahlungen im Blick behalten“, so Anna Rothgang.
Entscheidend ist, wie der Wechselservice sein Geld verdient. Manche Anbieter erhalten eine Provision vom neuen Energieversorger. Andere behalten einen Teil der errechneten Ersparnis ein – häufig beispielsweise 30 Prozent.
„Verbraucher:innen sollten genau prüfen, wie die angebliche Ersparnis berechnet wird“, rät die Expertin. „Besonders genau hinschauen sollte man bei Tarifen mit hohen Boni. Ein hoher Bonus kann einen Tarif auf den ersten Blick besonders günstig erscheinen lassen. Ob er tatsächlich ausgezahlt wird, sollten Kund:innen später selbst kontrollieren.“
Ein Wechselservice garantiert zudem in der Regel nicht, stets den günstigsten verfügbaren Tarif zu finden.
Die Verbraucherzentrale Thüringen empfiehlt, vor der Beauftragung eines Wechselservices insbesondere folgende Punkte zu prüfen:
· Datenschutz: Der Dienstleister erhält persönliche Daten wie Adresse und Zählernummer. Verbraucher sollten sich informieren, wer hinter dem Unternehmen steht, wie die Daten genutzt werden und ob weitere Firmen eingebunden werden.
Manche Wechseldienstleister richten für ihre Kund:innen eine eigene E-Mail-Adresse ein. Schreiben des Energieversorgers – etwa zu Preisänderungen – können dann direkt dort eingehen.
Verbraucher:innen sollten deshalb klären, welche Mitteilungen sie selbst erhalten und welche beim Dienstleister landen. Gibt es keine separate E-Mail-Adresse, müssen wichtige Schreiben des Energieversorgers unter Umständen selbst an den Wechselservice weitergeleitet werden.
„Ein Wechselservice nimmt Arbeit ab, aber nicht jede Verantwortung“, sagt Anna Rothgang. „Wer einen solchen Dienst nutzt, sollte weiterhin regelmäßig seine Strom- oder Gasrechnung, neue Tarifvorschläge und gegebenenfalls die Provisionsabrechnung prüfen.“
Die Verbraucherzentrale Thüringen berät zu Strom- und Gasverträgen, Anbieterwechseln, Rechnungen und Preiserhöhungen. Einen Termin erhalten Ratsuchende online unter vzth.de/termin-buchen oder unter Tel. 0361 555140.
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