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56 Prozent der Mini-Jobs im Kreis Altenburger Land werden von Frauen erledigt  | „Männer-Euro“: Von jedem Lohn-Euro, der pro Stunde verdient wird, bekommen
Männer im Schnitt immer noch etwas mehr ab als Frauen

„Männer-Euro“: Von jedem Lohn-Euro, der pro Stunde verdient wird, bekommen Männer im Schnitt immer noch etwas mehr ab als Frauen (Foto: NGG | Tobias Seifert)

56 Prozent der Mini-Jobs im Kreis Altenburger Land werden von Frauen erledigt

Arbeit & Wirtschaft
07.03.2023, 09:59 Uhr
Von: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Thüringen
Die 520-Euro-Arbeit ist weiblich: Von den rund 3.960 Mini-Jobs im Landkreis Altenburger Land werden 56 Prozent von Frauen gemacht – im Hotel- und Gaststättengewerbe liegt der Anteil sogar bei 64 Prozent.

Auch bei der Teilzeitarbeit liegen die Frauen vorne: Die rund 8.680 Teilzeitstellen im Kreis Altenburger Land werden zu 82 Prozent von Frauen gemacht. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG Thüringen beruft sich dabei auf aktuelle Zahlen der Arbeitsagentur. Ein Großteil der Vollzeitstellen würden in vielen Branchen nicht von Frauen besetzt. 

Jens Löbel, Geschäftsführer der NGG-Region Thüringen, spricht von einer „Lohn- und Renten-Falle“: „Teilzeitarbeit bedeutet immer ein schmaleres Portemonnaie – und auch eine kleinere Rente. Und Mini-Jobs beudeuten Mini-Renten“ Hinzu komme, dass Frauen bei einer vergleichbaren Qualifikation, Tätigkeit und Erwerbsbiografie im Bundesdurchschnitt 7 Prozent weniger pro Stunde verdienten als Männer, so die NGG Thüringen. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis). 

Es sei daher wichtig, mit einem Tabu zu brechen: „Über Geld redet man nicht. Das ist ein ungeschriebenes Gesetz. Beim Lohn sollte man in den Betrieben im Kreis Altenburger Land aber mal eine Ausnahme machen“, so Jens Löbel. Überall dort, wo es einen Betriebsrat gibt, könne der auch die „Lohn-Kommunikation im Unternehmen beleben“. Ansonsten gebe es zwar auch noch einen Rechtsanspruch darauf, zu erfahren, was ein männlicher Kollege in ähnlicher Position verdient. Doch der rechtliche Auskunftsanspruch gilt nach Entgelttransparenzgesetz lediglich in Betrieben mit mindestens 200 Beschäftigten. „Eine Köchin im Restaurant oder eine Verkäuferin in der Bäckerei haben davon allerdings nichts“, so NGG-Geschäftsführer Löbel. Ein Betriebsrat ermögliche zwar einen betrieblichen Auskunftsanspruch, jedoch solle die Bundesregierung hier dringend nachbessern, um Verstöße effektiver zu ahnden. 

Ziel müsse es sein, die Lohnscheren zwischen Männern und Frauen zu schließen. Dies werde auch auf der diesjährigen Delegiertenkonferenz der NGG-Region Thüringen (Hinweis f.d. Red.: 11. März in Erfurt) ein wichtiges Thema sein. „Wie dick die Lohntüte ist, das darf nicht vom Geschlecht abhängen. Aber auch nicht davon, wie gut jemand das Lohnpokern beherrscht. Beim Lohn für Arbeit muss mehr Fairness her: Wir brauchen ein neues ‚Lohn-Fair-Play‘ – gleiche Arbeit muss gleichen Lohn bedeuten“, so Jens Löbel. Dafür setze sich die NGG auch mit Kampagnen wie der „Initiative Lohngerechtigkeit“ ein. 

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