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Jobs für 820 Bauarbeiter im Altenburger Land sind „winterfest“ | Wenn der Bau Winterpause macht: Für Bauarbeiter im Landkreis Altenburger Land laufen Job und Lohn weiter – auch wenn Baustellen bei Schnee und Frost lahmliegen. Denn sie können Saison-Kurzarbeitergeld bekommen. Darauf hat die IG BAU Thüringen hingewiesen.

Wenn der Bau Winterpause macht: Für Bauarbeiter im Landkreis Altenburger Land laufen Job und Lohn weiter – auch wenn Baustellen bei Schnee und Frost lahmliegen. Denn sie können Saison-Kurzarbeitergeld bekommen. Darauf hat die IG BAU Thüringen hingewiesen. (Foto: IG BAU | Nils Hillebrand)

Jobs für 820 Bauarbeiter im Altenburger Land sind „winterfest“

Arbeit & Wirtschaft
15.12.2025, 12:02 Uhr
Von: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Bezirksverband Thüringen
Bei Frost und Schnee: Firmen sollen Saison-Kurzarbeitergeld nutzen

Die Jobs der rund 820 Baubeschäftigten im Landkreis Altenburger Land sind „winterfest“: „Wer auf dem Bau arbeitet, kommt gut durch den Winter. Auch wenn bei Schnee und Frost kein Fundament ausgehoben, keine Straßen asphaltiert, keine Rohrleitungen und Kanäle verlegt werden: Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen laufen weiter“, sagt Ralf Eckardt von der IG BAU Thüringen. 

Möglich macht das das Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug – das frühere Schlechtwettergeld), so die Bau-Gewerkschaft. „Vom Dezember bis zum März können Bauarbeiter dadurch weiterbeschäftigt werden. Auch wenn das Wetter das Arbeiten draußen unmöglich macht“, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende Eckardt. Die Arbeitsagentur biete Baubeschäftigten dazu eine Art „Winter-Brücke“: ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns. 

„Wichtig ist, dass möglichst viele der 83 Baubetriebe im Landkreis Altenburger Land das Saison-Kug als Chance begreifen und nutzen. Der Vorteil für die Firmen liegt auf der Hand: Sie brauchen keinen Bauarbeiter entlassen – und müssen sich dann, wenn es im Frühjahr auf dem Bau wieder richtig rundgeht, auch keine neuen Fachkräfte suchen“, sagt Ralf Eckardt. Und die Beschäftigten hätten eine „365-Tages-Perspektive im Job und stabile Einkünfte“. 

Sollten Aufträge wegen des Winterwetters nicht erledigt werden können, dann reiche es sogar, die Arbeitsagentur nachträglich darüber zu informieren: „Betriebe können so frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Und Unternehmen müssen kein großes bürokratisches Rad drehen: Anträge für das Saison-Kurzarbeitergeld sind schnell gestellt – für die komplette Belegschaft oder auch nur für einen Teil vom Team“, so der Bezirksvorsitzende der IG BAU Thüringen. Neben den Bauunternehmen würden auch Dachdecker- und Gerüstbaubetriebe vom Saison-Kurzarbeitergeld profitieren. Ebenso Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau. 

„Bevor sie das Saison-Kug nutzen, müssten die Unternehmen allerdings prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können: bei der Produktion in der Halle oder im Lager zum Beispiel“, erklärt der IG BAU-Bezirksvorsitzende Eckardt. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssten Firmen im Altenburger Land vor einem Saison-Kug-Antrag berücksichtigen.

Mehr Infos zum Saison-Kurzarbeitergeld unter:

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