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NGG Thüringen wirbt für starke Betriebsräte | Spot an für die Betriebsratswahl: Kreuz machen und ab mit dem Stimmzettel in die Wahlurne. „Mit Betriebsrat haben die Beschäftigten eine starke Stimme gegenüber Chefin und Chef“, sagt Jens Löbel von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Die NGG Thüringen ruft die Belegschaften im Kreis Altenburger Land auf, ihre eigenen Gremien bei den Betriebsratswahlen von März bis Mai neu zu wählen.

Spot an für die Betriebsratswahl: Kreuz machen und ab mit dem Stimmzettel in die Wahlurne. „Mit Betriebsrat haben die Beschäftigten eine starke Stimme gegenüber Chefin und Chef“, sagt Jens Löbel von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Die NGG Thüringen ruft die Belegschaften im Kreis Altenburger Land auf, ihre eigenen Gremien bei den Betriebsratswahlen von März bis Mai neu zu wählen. (Foto: NGG | Florian Göricke)

NGG Thüringen wirbt für starke Betriebsräte

Arbeit & Wirtschaft Pressemitteilungen
05.03.2026, 11:04 Uhr
Von: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Thüringen
Betriebsratswahlen: Mehr Mitbestimmung für das Altenburger Land

Mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr Mitbestimmung – mit Betriebsrat sind die Arbeitsbedingungen spürbar besser. Bei den Wahlen vom 1. März bis 31. Mai können Beschäftigte ihre Betriebsräte neu wählen und so ihre Interessen im Betrieb vertreten. Im Landkreis Altenburger Land sind rund 28.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in knapp 1.030 Betrieben wahlberechtigt, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mitteilt. 

Egal, ob in der Industrie, im Handwerk, in der Lebensmittelindustrie oder der Bäckerei: Überall, wo es mehr als fünf Beschäftigte gibt, kann die Belegschaft einen Betriebsrat wählen. Dabei zählen Vollzeit- und Teilzeitkräfte genauso wie Auszubildende. „Der Betriebsrat bündelt die Stimmen der Beschäftigten und verleiht ihnen so mehr Gewicht gegenüber der Leitungsebene. Auf dieses Sprachrohr muss die Unternehmensführung hören“, sagt Jens Löbel von der NGG Thüringen. Allerdings gebe es in einem Großteil der Unternehmen im Altenburger Land immer noch keinen Betriebsrat: „Beschäftigte verschenken damit ihre Chance, wichtige Entscheidungen im Unternehmen zu beeinflussen“, erklärt Jens Löbel. 

Studie belegt: Gewerkschaft und Betriebsrat holen gemeinsam mehr raus 

Besonders wichtig sei das Zusammenspiel von Gewerkschaft und Betriebsrat. Denn hier herrsche Arbeitsteilung: Während sich die Gewerkschaft für einen guten Tarifvertrag und damit für faire Löhne einsetze, sorge der Betriebsrat im Unternehmen dafür, dass die Beschäftigten tatsächlich profitierten. „Betriebe mit Tarifvertrag bieten deutlich bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe ohne Tarifbindung. Ohne Tarifvertrag fehlt Beschäftigten rechnerisch ein volles Monatsgehalt – zudem fällt pro Jahr eine Woche Mehrarbeit an“, sagt Jens Löbel. Der NGG-Geschäftsführer beruft sich dabei auf Studien des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. 

Betriebsräte gestalten zudem die Ausbildung aktiv mit: „Mehr Azubis fürs Unternehmen und weniger Probleme bei der Ausbildung – so lässt sich das Engagement von Betriebsräten auf den Punkt bringen, wenn es um den Nachwuchs im Unternehmen geht“, sagt Jens Löbel. Außerdem, so die NGG Thüringen, helfe ein Betriebsrat, Jobs zu sichern, wenn es im Unternehmen krisele: „Ein Betriebsrat setzt immer auf vernünftige Konzepte, um Arbeitsplätze zu erhalten“, erklärt Löbel. 

Die Lebensmittelindustrie in der Region biete zwar „in der Regel krisenfeste Jobs“. Trotzdem bringe ein Betriebsrat in der Nahrungsmittelherstellung viele Vorteile: „Das fängt bei den Regeln für die Urlaubsplanung an. Auch bei der betrieblichen Weiterbildung und dem Gesundheitsschutz redet der Betriebsrat mit. Und schließlich sorgt der Betriebsrat dafür, dass es bei Schichtplänen keine Unstimmigkeiten gibt“, erklärt Löbel. 

Alle vier Jahre wählen die Beschäftigten bundesweit von März bis Mai ihre Betriebsräte. Im Altenburger Land unterstützt die NGG Thüringen Belegschaften in Unternehmen der Lebensmittelherstellung oder Gastronomie, 
ihren Betriebsrat zu wählen oder neu zu gründen: 
region.thueringen@ngg.net, (0361) 66 64 40 

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