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WABA kann 2025 positiv abschließen – Gewinne im Trinkwasser, Defizit im Abwasser | Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsbetrieb Altenburg / Stadtwerke Altenburg GmbH

Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsbetrieb Altenburg / Stadtwerke Altenburg GmbH (Foto: Ronny Franke)

WABA kann 2025 positiv abschließen – Gewinne im Trinkwasser, Defizit im Abwasser

Arbeit & Wirtschaft Pressemitteilungen
05.08.2026, 15:28 Uhr
Von: Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsbetrieb Altenburg
Am 27.08.2026 berät der Stadtrat die Beschlussvorlagen zum Jahresabschluss 2025 des WABA. Das Jahr 2025 schließt insgesamt positiv ab; der Jahresgewinn stammt vor allem aus dem Trinkwasserbereich, während der Abwasserbereich hinter den Erwartungen zurückbleibt.

Altenburg - Am 27. August 2026 werden im Stadtrat die Beschlussvorlagen zum Jahresabschluss 2025 für den WABA behandelt. Damit liegt der erste Jahresabschluss vor, der nach dem Inkrafttreten der neuen Gebühren für Trinkwasser und Abwasser erstellt wurde.

Das Jahr 2025 konnte der WABA insgesamt mit einem positiven Ergebnis abschließen. Der Jahresgewinn beläuft sich auf knapp 700 T Euro und wurde vor allem im Trinkwasserbereich erwirtschaftet.

Im Abwasserbereich konnte der geplante Jahresüberschuss dagegen nicht erreicht werden. Als wesentliche Gründe werden unter anderem hohe Reparaturkosten sowie Instandhaltungsaufwendungen genannt. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die gestiegenen Gebühren entgegen den Befürchtungen nicht zu einem drastischen Mengeneinbruch beim Trinkwasserabsatz und bei der Abwassermenge geführt haben.

Mit dem erreichten Jahresergebnis können die hohen Jahresverluste der vergangenen Jahre teilweise stärker als ursprünglich geplant aufgeholt werden. Allein im Jahr 2024 betrug der Jahresverlust etwa 2,35 Mio. Euro. Trotz dieser Verbesserung hält der WABA an dem Ziel fest, in den kommenden Jahren die Jahresfehlbeträge der Vorjahre – wie in der Gebührenkalkulation vorgesehen – wieder auszugleichen.

Der Jahresabschluss 2025 wurde nach der Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Zudem wird die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung bestätigt.

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