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Kreistag Altenburger Land: SPD/Grüne kritisieren Ablehnung der Hauptsatzungsänderung

Politik Pressemitteilungen
09.04.2026, 16:25 Uhr
Von: Alexander Paulicks, Fraktionsvorsitzender
SPD/Bündnis 90/Die Grünen kritisieren die Ablehnung ihrer Hauptsatzungsänderung im Kreistag Altenburger Land: Durch die Streichung der hauptamtlichen Beigeordnetenstelle hätten jährlich rund 120.000 Euro eingespart und die Verwaltung effizienter werden können.

Die Fraktion SPD/Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Altenburger Land kritisiert die Entscheidung von CDU und AfD, ihren Antrag zur Änderung der Hauptsatzung abzulehnen. Ziel des Vorschlags war es, die Kreisverwaltung an veränderte demografische und finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen, Effizienzpotenziale zu heben und den Kreishaushalt spürbar zu entlasten.

Kernpunkt des Antrags war die Streichung der Stelle des hauptamtlichen Beigeordneten. Diese Position ist seit rund einem Jahr krankheitsbedingt unbesetzt; die Verwaltung habe in dieser Zeit ohne Einschränkungen funktioniert. Die Fraktion argumentiert, dass durch eine klarere interne Aufgabenverteilung die Verwaltungsabläufe weiter optimiert werden könnten.

Zudem stehen strukturelle Entlastungen an: Mit dem Übergang des Lindenau-Museums in einen Zweckverband ab 2027 entfällt ein wesentlicher Aufgabenbereich der Kreisverwaltung. Parallel sinken die Fallzahlen in den Bereichen Migration und Asyl, was zusätzlichen Entlastungsdruck schafft. Vorbildfunktion liefern andere Thüringer Landkreise, die bereits ohne hauptamtlichen Beigeordneten erfolgreich und schlanker verwaltet werden.

Finanziell hätte die vorgeschlagene Änderung Einsparungen von rund 120.000 Euro pro Jahr ermöglicht. Die Fraktion bezeichnet die Ablehnung durch CDU und AfD als „falsches Signal“ und kritisiert, dass damit eine Chance vertan wurde, Verwaltung effizienter und zukunftsfest zu gestalten sowie den Haushalt zu entlasten.

SPD und Grüne kündigen an, den Einsatz für eine moderne, schlanke und finanzierbare Verwaltungsstruktur fortzusetzen und weitere Schritte zur Haushaltskonsolidierung zu prüfen.

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