Altenburg (ots) – In der Nacht zum 31. Mai 2025, gegen 03:00 Uhr, fiel einer Streife der Altenburger Polizei ein amtsbekannter Dieb auf, der mit einem Fahrrad durch die Straßen von Altenburg fuhr. Die Beamten entschieden sich, eine Kontrolle durchzuführen. Bei der Überprüfung konnte der Mann jedoch keinen Eigentumsnachweis für das genutzte Fahrrad vorlegen.
Aufgrund dieser Situation wurde das Fahrrad von den Beamten sichergestellt. Der Dieb musste widerwillig zu Fuß seinen Weg fortsetzen. Das Gespür der Polizei sollte sich als richtig erweisen: Am selben Tag, gegen 11:30 Uhr, wurde der Diebstahl des Fahrrades von der Geschädigten zur Anzeige gebracht.
Das Fahrrad war aus einem Keller in Altenburg Süd-Ost entwendet worden. Dank der schnellen Reaktion der Polizei konnte das gestohlene Rad noch am selben Tag der Eigentümerin zurückgegeben werden.
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