Altenburger Land. Im Rahmen von Verkehrskontrollen haben Polizeibeamte am Montagabend, dem 7. Juli 2026, gegen 22:45 Uhr auf der B7 bei Großstöbnitz mehrere Verstöße im Zusammenhang mit Fahrzeuggespannen festgestellt.
Ein 37-jähriger Fahrzeugführer war mit einem Pkw und einem Wohnanhänger unterwegs, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns die Grenze überschritt, die von seiner Fahrerlaubnisklasse B abgedeckt ist. Zusätzlich war der Wohnanhänger außer Betrieb. An dem außer Betrieb gesetzten Anhänger war jedoch ein Kennzeichen angebracht, das für ein anderes Fahrzeug ausgegeben worden war.
Auch ein zweiter Fahrer, 56 Jahre alt, führte ein Gespann. An dessen Anhänger war ein selbst angefertigtes Kennzeichen angebracht. Der mitgeführte Wohnanhänger war zudem mit einem nicht zugelassenen Kennzeichen versehen.
Die Beamten stellten die Kennzeichentafeln sicher und untersagten beiden Fahrzeugführern die Weiterfahrt. Gegen die beiden Männer wurden unter anderem Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauchs sowie Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. (KB)
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gera
Pressestelle
| Telefon: | 0365 829 1504 |
| E-Mail: | medieninfo-gera.lpig@polizei.thueringen.de |
| www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx |
Kommentare