Altenburger Land: Am Montagmittag, dem 03.08.2026, wurden bei einem Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 7, Höhe Abzweig Nöbdenitz, sechs Personen leicht verletzt.
Nach bisherigen Erkenntnissen fuhr ein 42-jähriger irakischer Staatsangehöriger mit seinem Pkw zwei verkehrsbedingt wartende Fahrzeuge, die links in Richtung Nöbdenitz abbiegen wollten. Durch die Wucht des Aufpralls wurden die beteiligten Fahrzeuge aufeinander geschoben. Insgesamt wurden dabei sechs Fahrzeuginsassen leicht verletzt; der Unfallverursacher blieb unverletzt.
Der entstandene Gesamtsachschaden wird auf einen mittleren fünfstelligen Betrag geschätzt. Im Rahmen der Unfallaufnahme ergaben sich zudem Hinweise darauf, dass der 42-Jährige unmittelbar vor dem Unfall durch eine riskante Fahrweise und Überholmanöver aufgefallen sein soll.
Bei den polizeilichen Maßnahmen händigte der Mann zunächst einen ausländischen Führerschein aus. Im Zuge weiterer Ermittlungen und einer behördenübergreifenden Zusammenarbeit stellte sich jedoch heraus, dass der Beschuldigte nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Der Führerschein wurde sichergestellt und eine Weiterfahrt untersagt.
Nachdem der 42-Jährige zunächst aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen worden war, trafen ihn Polizeibeamte kurze Zeit später erneut im Bereich der Unfallstelle an. Dort führte er bereits wieder ein anderes Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr.
Gegen den Mann wurden daher neben den Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs auch weitere Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
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