Der Grundstückseigentümer hat am 12.01.2023 die offenen Forderungen die Objekte:
beglichen. So dass vorerst seitens der Ewa keine Notwendigkeit zur Einstellung der Fernwärmeversorgung besteht.
Dies ist nicht nur für die Ewa eine positive Nachricht, sondern auch für die Bewohner der betroffenen Gebäude.
Die Mieter wurden darüber durch Hausaushänge am 12. Januar 2023 informiert.
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