Die Jugendschöffen werden auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses für die Dauer von fünf Geschäftsjahren gewählt. Jugendschöffen sind Bürgerinnen und Bürger aus der Bevölkerung, die keine juristische Ausbildung besitzen. Sie sind den Berufsrichtern gleichgestellt und nehmen an Jugendgerichtsverhandlungen am Amtsgericht teil.
Als Jugendschöffin oder Jugendschöffe können Sie sich als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter bei Strafprozessen engagieren und für die Amtszeit von fünf Jahren unser Rechtssystem unterstützen.
Im Schöffenamt
Amtszeit: 01.01.2024 – 31.12.2028
Bewerbungsfrist: 15. April 2023
Voraussetzungen:
Zeitlicher Aufwand: ca. 1 Tag pro Monat
Aufwandsentschädigung: Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkostenzuschuss nach Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten für die Ausübung des Amtes freizustellen.
Wenn Sie sich interessieren für die Tätigkeit als Jugendschöffin/Jugendschöffe nutzen Sie bitte folgendes Formular:
Jugendschoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf (schoeffenwahl2023.de)
Bitte schicken Sie Ihre Anfrage an:
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst 20
Lindeaustraße 9
04600 Altenburg
Ansprechpartnerin im Landratsamt:
Antonia Kittel, Tel. 03447 586-576
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