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Thüringer Finanzämter: Geänderte Öffnungszeiten am 2. und 30. Oktober | Finanzamt Altenburg

Finanzamt Altenburg (Foto: Ronny Franke)

Thüringer Finanzämter: Geänderte Öffnungszeiten am 2. und 30. Oktober

Pressemitteilungen
26.09.2025, 15:18 Uhr
Von: THÜRINGER FINANZMINISTERIUM
Alle Thüringer Finanzämter sind am 2. Oktober und am 30. Oktober nur bis 15.00 Uhr erreichbar.

Alle elf Thüringer Finanzämter sind am Donnerstag, den 2. Oktober 2025, sowie am Donnerstag, den 30. Oktober 2025, nur bis 15:00 Uhr erreichbar. An diesen Tagen gelten geänderte Servicezeiten. Die Finanzverwaltung bittet Steuerpflichtige und Angehörige der steuerberatenden Berufe um Beachtung und Verständnis.

Wichtige Informationen

  • Einwurf von Unterlagen: Steuererklärungen oder sonstige Schreiben können wie gewohnt in die Hausbriefkästen eingeworfen werden.
  • Elektronische Übermittlung: Die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen, Anträgen, Einsprüchen oder Mitteilungen ist über MeinELSTER zu jeder Uhrzeit möglich. Weitere Informationen und Unterlagen können ebenfalls elektronisch über das Kontaktformular von MeinELSTER (https://www.elster.de/finanzamt) übermittelt werden.

Ab Montag, den 6. Oktober 2025, bzw. Montag, den 3. November 2025, gelten wieder die üblichen Servicezeiten. Die Servicezeiten und Kontaktdaten der einzelnen Finanzämter können unter finanzamt.thueringen.de/standort nachgelesen werden. Wählen Sie zuerst das jeweilige Finanzamt aus und klicken Sie dann auf die Rubrik „Ansprechpartner und Servicezeiten“.

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