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Schmölln: Antragstellung für Zuschüsse im Rahmen des Sozialausschusses | Schmölln - Stadt mit Herz und K(n)öpfchen

Schmölln - Stadt mit Herz und K(n)öpfchen (Foto: Ronny Franke)

Schmölln: Antragstellung für Zuschüsse im Rahmen des Sozialausschusses

Pressemitteilungen
08.10.2025, 13:30 Uhr
Von: Stadtverwaltung Schmölln
Letzte Möglichkeit für 2025

Vereine und Verbände, die von der Stadt Schmölln einen Zuschuss im Rahmen des Budgets des Sozialausschusses erhalten möchten, müssen ihre Anträge fristgerecht einreichen. Grundlage dafür ist die Richtlinie zur Förderung und Unterstützung ehrenamtlichen Engagements in der Stadt Schmölln. 

Die Richtlinie regelt: Allgemeine Bestimmungen für die Gewährung von Förderleistungen, den Gegenstand der Förderung sowie das Antragsverfahren.

Wichtig: Anträge müssen spätestens drei Wochen vor der nächsten Sitzung des Sozialausschusses bei der Stadt Schmölln eingegangen sein, um berücksichtigt werden zu können. 

Für die kommende Sitzung am 13. November ist der letzte Abgabetermin der 28. Oktober. Dies ist auch die letzte Möglichkeit im Jahr 2025, Anträge zu stellen.

Alle notwendigen Formulare für die Beantragung sowie für den Nachweis der Verwendung eines Zuschusses stehen auf der Homepage der Stadt unter www.schmoelln.de > Bürgerservice > Formulare und Anliegen.

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