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Weihnachtsfrieden in Thüringens Finanzämtern 2025 | Thüringer Finanzministerium

Thüringer Finanzministerium (Foto: Ronny Franke)

Weihnachtsfrieden in Thüringens Finanzämtern 2025

Pressemitteilungen
11.12.2025, 14:18 Uhr
Von: THÜRINGER FINANZMINISTERIUM
Thüringer Finanzämter sehen vom 22. bis 31. Dezember 2025 von belastenden Maßnahmen ab. Steuerbescheide werden aber versandt. Eingeschränkte Erreichbarkeiten der Finanzämter am 23. und 30. Dezember 2025 sowie am 2. Januar 2026.

Die Thüringer Finanzämter wahren an den Tagen vom 22. Dezember bis zum 31. Dezember 2025 den sogenannten „Weihnachtsfrieden“.

Die Thüringer Finanzbehörden sind angewiesen, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter sehr zurückhaltend: Es werden keine Mitteilungen über die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens und keine Bußgeldbescheide versandt, auch Vorladungen erfolgen nicht.

Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch zugelassen, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Steuerbescheide hingegen werden in der Zeit des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Damit werden einerseits Steuererstattungen nicht verzögert und andererseits dem Gebot der rechtzeitigen Erhebung von Haushaltseinnahmen Rechnung getragen.

Am 23. und 30. Dezember sind die Finanzämter bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar. Am 2. Januar 2026 (Brückentag / Tag nach Neujahr) sind die Finanzämter weder telefonisch noch für eine persönliche Vorsprache erreichbar. Um Beachtung und Verständnis wird gebeten. Steuerpflichtige können ihre Steuererklärungen oder sonstigen Anträge wie gewohnt in den Hausbriefkasten des Finanzamtes einwerfen. Zudem kann die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) jederzeit genutzt werden.

Dem Finanzamt können zu jeder Uhrzeit weitere Informationen und Unterlagen elektronisch übermittelt werden. Elektronische Kontaktmöglichkeiten sind im Internet unter https://finanzamt.thueringen.de/standort (zuerst das jeweilige Finanzamt auswählen und dann auf die Rubrik „Adresse und Kontakt“) zu finden.

Ab Montag, den 5. Januar 2026 gelten wieder die üblichen Telefonzeiten. Die Telefonzeiten und Kontaktdaten der einzelnen Finanzämter können unter https://finanzamt.thueringen.de/standort (zuerst das jeweilige Finanzamt auswählen und dann auf die Rubrik „Ansprechpartner und Telefonzeiten“ klicken) nachgelesen werden.

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