Die feierliche Verleihung des Altenburger Denkmalschutzpreises gehört zu den Höhepunkten im Kulturkalender. Die Stadt Altenburg bittet um Vorschläge für den 28. Denkmalpreis (Johann-Georg-Hellbrunn-Preis). Die Preisvergabe findet traditionell im Rahmen des Eröffnungskonzerts am Freitagabend vor dem Denkmaltag statt – in diesem Jahr am 11. September 2026 in der Brüderkirche (Beginn 19:30 Uhr).
Wozu der Preis dient
Der nach Johann-Georg Hellbrunn benannte Preis würdigt besondere Leistungen in Denkmalschutz und Denkmalpflege und macht das Anliegen der Denkmalpflege in der Öffentlichkeit sichtbar.
Wer Vorschläge einreichen kann
- Eigentümer und Bauherren
- Architekturbüros und Handwerksbetriebe
- Vereine und die Kreishandwerkerschaft Altenburg
- denkmalinteressierte Privatpersonen
- die Untere Denkmalschutzbehörde
Teilnahmebedingungen
- Förderfähige Maßnahmen: Maßnahmen, die bis zum 31. Juli 2026 abgeschlossen wurden oder bis zu diesem Datum abgeschlossen werden.
- Die gültige Vergaberichtlinie ist auf der Webseite der Stadt Altenburg unter „Wirtschaft & Bauen“ → Denkmalschutz → Denkmalschutzpreis als Download verfügbar.
Einreichung und Fristen
- Einsendeschluss: 1. August 2026.
- Einzureichen bei: Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Altenburg.
- Beizufügen: erläuternde Unterlagen (Begründung, Fotos etc.).
Auswahlverfahren und Preisgeld
- Über die Verleihung entscheidet eine fachkundige, unabhängige Jury.
- Das Preisgeld wird von der EWA (Energie- und Wasserversorgung Altenburg) bereitgestellt; die Höhe wird jährlich neu festgelegt und kann auf mehrere Leistungen verteilt werden (im Vorjahr: 3.000 Euro).
Termin & Veranstaltungsort
- Preisverleihung mit Eröffnungskonzert: 11. September 2026, Brüderkirche, Beginn 19:30 Uhr.
Kontakt für Rückfragen
- Jürgen Fröhlich, Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Altenburg, Tel.: (03447) 594 638.
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