Altenburg - Seit 1992 besteht das Sanierungsgebiet „Altenburger Altstadt“. In dieser Zeit konnten zahlreiche Gebäude, Straßen und Plätze mit umfassender finanzieller Unterstützung von Bund und Land gesichert und saniert werden.
Die Maßnahmen haben das Erscheinungsbild der Altenburger Altstadt deutlich aufgewertet. Zugleich konnte die Nachfrage nach sanierten und barrierearmen Wohnungen in der Innenstadt gesteigert werden. Auch der Leerstand wurde reduziert. Damit entwickelte sich die Altstadt zu einem attraktiven Lebens- und Arbeitsort für die Altenburgerinnen und Altenburger sowie zu einem Anziehungspunkt für Gäste.
Nach einem entsprechenden Beschluss des Stadtrats soll das Sanierungsgebiet Ende 2031 abgeschlossen werden. Mit dem Abschluss ist die Erhebung sanierungsrechtlicher Ausgleichsbeträge verbunden.
Grundlage dafür ist § 154 des Baugesetzbuches. Demnach ist die Stadt Altenburg – wie alle Kommunen, die von der Städtebauförderung profitieren – verpflichtet, von den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen Grundstücke einen Ausgleichsbetrag zu erheben.
Der Betrag orientiert sich an der sanierungsbedingten Erhöhung des Bodenwerts eines Grundstücks. Die Zahlung wird im Zusammenhang mit dem Abschluss der Sanierung fällig.
Die Stadt Altenburg bietet allen betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern die Möglichkeit einer vorzeitigen Ablösung. Wer einer solchen Ablösung zustimmt, kann einen Nachlass von bis zu 20 Prozent erhalten.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die individuelle Höhe des Ausgleichsbetrags jeweils für das betreffende Grundstück ermittelt wird.
Alle betroffenen Grundstückseigentümer werden durch den Fachdienst Bauverwaltung direkt angeschrieben und umfassend über die Erhebung des individuellen Ausgleichsbetrags informiert.
Weiterführende Informationen sind außerdem auf der Internetseite der Stadt Altenburg unter www.stadt-altenburg.de gebündelt abrufbar. Sie finden sich im Menüpunkt „Wirtschaft & Bauen“ unter „Stadtentwicklung“.
Für Rückfragen steht Herr Voigt unter der Telefonnummer (03447) 594 616 oder per E-Mail an bauordnung@stadt-altenburg.de zur Verfügung. Für ein persönliches Gespräch wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Kommentare