Ohne großes Nachdenken wird nicht nur ein schickes Souvenir besorgt, auch Urlaubsutensilien von der Luftmatratze bis zur Schwimmhilfe werden oft anhand oberflächlicher Kriterien ausgesucht. Jedoch kann sich das vermeintliche Urlaubsschnäppchen schnell auch als gefährliches Utensil erweisen. Wenn die günstige Schwimmhilfe platzt, die Sonnenbrille keinen UV-Schutz bietet oder das schicke Marken-Shirt eine Fälschung ist, schlägt die Kauffreude schnell in Frust um. Der TÜV Thüringen rät daher, schon bei ersten Zweifeln an der Qualität Abstand vom Kauf zu nehmen.
Wenn zu Beginn des Urlaubs noch schnell die Strandausrüstung, das trendige Sommeroutfit oder ein anderes vermeintliches Schnäppchen gemacht werden kann, schauen viele Urlauber nicht so genau hin. Am Strandladen um die Ecke werden Luftmatratze und Wasserspielzeug für die Kleinen eingepackt, auch die coole Sonnenbrille, ein neues Marken-Shirt und ein Paar Badesandalen für den Weg zum Strand sind zufällig gerade im Angebot. Doch solche Urlaubsschnäppchen bergen Gefahren, warnt Produktsicherheitsexperte Marko Beckmann vom TÜV Thüringen: „Billigartikel können viele gefährliche Substanzen beinhalten, beispielsweise können Kunststoffe mit gefährlichen Weichmachern wie Phthalaten belastet sein. Riecht ein Produkt chemisch oder auffällig teerartig beziehungsweise beißend ist das der erste Anhaltspunkt für eine übermäßige Schadstoffbelastung. Bei solchen Produkten ist davon auszugehen, dass auf Sicherheit nicht ausreichend Wert gelegt wurde“, so Beckmann. Wenn es unbedingt ein Produkt aus weichem Kunststoff sein muss, ist es ratsam, auf Hinweise wie "PVC-frei", "phthalatfrei" oder auf das GS-Zeichen für "Geprüfte Sicherheit" mit Angabe der Prüfstelle zu achten.
Wasserspielzeuge und Schwimmhilfen, die in der Europäischen Union (EU) verkauft werden, müssen den entsprechenden Normen und Richtlinien entsprechen und gekennzeichnet sein. Für Spielzeuge gilt in der EU die Spielzeugrichtlinie: die Produkte müssen die Anforderungen der EN 71 erfüllen sowie mit dem CE-Kennzeichen versehen sein. Aufblasbare Wasserspielzeuge dürfen allerdings nicht mit Schwimmlernhilfen verwechselt werden, für diese gilt die deutlich strengere Prüfnorm EN 13138-1. „Fehlen die entsprechenden Kennzeichnungen an den Produkten oder sind keine Herstellerangaben gemacht, sollte vom Kauf generell abgesehen werden“, rät Marko Beckmann vom TÜV Thüringen.
Auch Sonnenbrillen gehören zu beliebten Urlaubs-Accessoires, gerade in südlichen Urlaubsländern. Zum Schutz der eigenen Augen empfiehlt es sich allerdings, trotz verlockender Preise am Strand diese lieber im Fachhandel zu kaufen. Zu groß ist das Risiko, dass es sich bei dem vermeintlichen Schnäppchen um eine minderwertige Brille mit Gläsern ohne UV-Schutz handelt. Die ultraviolette Strahlung des Sonnenlichts ist für das menschliche Auge schädlich. Eine Sonnenbrille ohne UV-Schutz verstärkt den negativen Effekt sogar noch. Auch hier rät Produktexperte Marko Beckmann, auf das CE-Zeichen und den zusätzlichen Hinweis auf die ISO 12312-1 zu achten. Diese Angaben sind zwar nur eine Selbstverpflichtung der Hersteller, dass ihr Produkt den europäischen Richtlinien entspricht, dennoch geben diese dem Käufer einen ersten Anhaltspunkt. Außerdem sollten über die Sonnenbrillengläser immer Angaben wie „UV 400“ oder „100% UV-Schutz“ getroffen sein. „Allerdings werden bei Produktfälschungen auch gern derartige Angaben sowie das CE-Zeichen nachgeahmt. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte im Zweifel vom Kauf Abstand nehmen“, so der Rat von Marko Beckmann.
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