Beim Tanken kommt es auf jeden Cent pro Liter an. Umso ärgerlicher, wenn der Preis auf der Werbetafel nicht mit dem an der Zapfsäule übereinstimmt. Eine Autofahrerin beschwerte sich darüber bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Diese ließ die Frage vor Gericht klären, wer für falsche Preise an der Tankstelle haftet.
Kaum ein Preis wird von Verbraucher:innen so genau beobachtet wie der an der Zapfsäule. Wenige Cent mehr oder weniger geben den Ausschlag, zu tanken oder das Auto bis zum letzten Tropfen leerzufahren. Das gilt besonders in Flächenländern wie Thüringen, wo viele Menschen auf das Auto angewiesen sind. Korrekte und klare Preisangaben sind an der Tankstelle besonders wichtig. Mitverantwortlich dafür sind die Betreiber:innen von Tankstellen – selbst, wenn die Preise zentral von Dritten gesteuert werden.
Die Verbraucherzentrale Thüringen hat diese Frage grundsätzlich vor Gericht klären lassen. Das Landgericht Gera urteilte: Für die korrekte Auszeichnung haftet, wer die Tankstelle betreibt. Anlass für die Klage der Verbraucherschützer:innen war die Beschwerde einer Autofahrerin über eine Tankstelle im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.
Die Frau war an der Zapfsäule böse überrascht worden: Der Liter Super E10 sollte dort 7 Cent mehr kosten als auf einer Werbetafel angegeben, die sich an der Straße befindet. Die Verbraucherzentrale mahnte das Verhalten der Tankstelle zunächst ab. Die Inhaberin weigerte sich, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. So kam es zur Klage.
Das Gericht folgte der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale: Wer tanken müsse, unterscheide im Durchschnitt nicht nach Betreiber, Pächter und Mineralölgesellschaft, sondern nehme die Tankstelle als eigenständigen Geschäftsbetrieb wahr. Die Werbetafel betreibt die betroffene Tankstelle selbst. Die Preise am Preismast und den Zapfsäulen hingehen werden von dem Kraftstoffanbieter Orlen Deutschland gesteuert.
„Es ist unstrittig, dass der Preis an der Zapfsäule gilt. Die Entscheidung, zu tanken, fällt aber bereits vorher. Werbetafeln beeinflussen wesentlich die Kaufentscheidung. Deshalb ist es notwendig, dass sich die Tankstellen-Betreiber:innen nicht aus der Verantwortung stehlen können und sorgfältig handeln müssen“, sagt Dirk Weinsheimer, Referent für Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Thüringen.
Hintergrund:
Rechtsdurchsetzung ist für die Verbraucherzentrale ein zentrales Instrument, um für Fairness, Transparenz und Verlässlichkeit auf dem Markt zu sorgen. Informationen zu Verträgen und Angeboten müssen klar und vollständig sein, damit Verbraucher:innen nicht benachteiligt werden. Im Jahr 2025 prüfte und beantwortete die Rechtsdurchsetzung in Thüringen 166 Verbraucherbeschwerden mit Hinweisen auf unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen und wettbewerbswidriges Verhalten. Einige dieser Beschwerden gaben Anlass für Abmahnungen und Klagen.
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