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Reparaturbonus Thüringen geht in die vierte Phase | Verbraucherzentral Thüringen

Verbraucherzentral Thüringen (Foto: Ronny Franke)

Reparaturbonus Thüringen geht in die vierte Phase

Ratgeber Pressemitteilungen
10.05.2024, 13:34 Uhr
Von: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Ab dem 15. Mai können wieder Anträge gestellt werden
  • Initiative schont Umwelt und Geldbeutel
  • Fraunhofer-Institut bestätigt: Reparaturbonus Thüringen wirkt
  • Reparaturen in Repair-Cafés werden erstmals zu 100 Prozent gefördert
     

Das gemeinsame Projekt des Thüringer Umweltministeriums und der Verbraucherzentrale Thüringen geht in seine vierte Phase: Ab dem 15. Mai können Thüringerinnen und Thüringer wieder den Reparaturbonus beantragen. Mit der finanziellen Förderung von Reparaturen soll die Entscheidung, ein kaputtes Elektrogerät zu reparieren statt zu entsorgen, leichter gemacht werden – der Umwelt zuliebe.

Der 2021 begonnene Reparaturbonus Thüringen geht ab dem 15. Mai in die vierte Runde. Rund 30.000 Anträge wurden bereits in den vergangenen Jahren und aus allen Teilen Thüringens bewilligt. Repariert wurden Mobiltelefone, Waschmaschinen, Kaffeemaschinen, Geschirrspüler und Backöfen – aber auch echte Lieblingsstücke wie Nähmaschine, Walkman, Schwibbogen, elektrische Holzschälmaschine, DDR-Plattenspieler und -Radiorecorder. Oftmals waren solche Geräte über 30 Jahre alt.

Dem Neustart dieses Jahr ging eine Untersuchung durch das Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM) in Berlin voraus. Zunächst war der Bonus als Reparaturkostenförderung einmalig in Deutschland, mittlerweile ist Sachsen (seit 2023) dem Beispiel gefolgt. Nationale Reparaturbonussysteme gibt es zudem in Österreich und Frankreich.
 

Stengele: Die meisten wollen runter vom Müllberg

Dazu erklärt Umweltminister Stengele: „Wenn wir in der EU endlich mehr Recht auf Reparatur bekommen und in Thüringen das Tüfteln und Reparieren belohnen, sind wir auf einem guten Weg. Die Zahlen des Fraunhofer-Instituts bestärken uns dabei. Die Thüringerinnen und Thüringer schonen neben dem Geldbeutel ja vor allem die Umwelt. Die allermeisten wollen runter vom Müllberg – und rein in umweltfreundliche Produktkreisläufe. Gleichzeitig beleben wir so die vielen Reparaturwerkstätten in Thüringen.“
 

Walther: Es spricht viel für bundesweiten Bonus

Dr. Ralph Walther, Vorstand der Verbraucherzentrale Thüringen, ergänzt: „Der Reparaturbonus 4.0 wird von den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Thüringen schon erwartet. Wir freuen uns sehr, dass wir den Bonus ein weiteres Mal anbieten können. Dass er gut angenommen wird und funktioniert, wissen wir aus den Erprobungsphasen seit 2021. Aus unserer Sicht spricht viel dafür, einen verstetigten bundesweiten Reparaturbonus einzuführen. Das könnte Deutschlands Maßnahme zur finanziellen Förderung von Reparaturen sein. Je eine solche Maßnahme muss jeder EU-Mitgliedsstaat im Rahmen des Rechts auf Reparatur umsetzen.“
 

Fraunhofer-Institut zieht positive Bilanz

Das Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM) hat im vergangen Jahr eine Studie begonnen, um herauszufinden, wie der Reparaturbonus Thüringen Elektroschrott und CO2-Emissionen vermeidet und wie es um das Reparaturbewusstsein und -verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher steht. Dabei zeigt sich u.a.: Rund 5,5 Mio. (5,46 Mio.) € Gesamtumsatz gab es im Zusammenhang mit dem Bonus – rund 2,3 Millionen Euro davon gefördert.

Profitiert haben Betriebe in Thüringen – die Reparaturen wurden zur Hälfte von Fachhändlern durchgeführt, zu einem Viertel von Werkstätten, manchmal auch in Repair-Cafés.  Über ein Drittel der Nutzerinnen und Nutzer hätten nach eigenen Angaben die Reparaturen ohne Bonus nicht durchgeführt. Die im Rahmen des Reparaturbonus durchgeführten Reparaturen haben – so die Studie – rund 3.000 Tonnen (2.970 t) CO2 eingespart und fast 400 Tonnen (390 t) Elektroschrott vermieden.

Erik Poppe, Studienleiter vom Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration erklärt dazu: „Insgesamt können wir eine positive Bilanz ziehen. Mit der Förderung von Reparaturen kann regional und sehr kurzfristig etwas zur Umweltentlastung getan werden. Gleichzeitig sehen wir eine hohe Akzeptanz und Zufriedenheit bei der Bevölkerung und den Reparaturbetrieben.“
 

Neues bei den Förderbedingungen

Die Förderbedingungen haben sich etwas geändert: Wer sein Elektrogerät reparieren lässt, statt es zu entsorgen, und einen Antrag bei der Verbraucherzentrale Thüringen einreicht, bekommt die Hälfte der Kosten erstattet. Die Förderung liegt auch dieses Jahr wieder bei maximal 100 Euro pro Thüringerin und Thüringer pro Jahr. NEU: Wer ein Repair-Café besucht hat, erhält 100 Prozent der Kosten für das verbaute Ersatzteil. Für 2024 sind bisher 500.000 Euro für den Reparaturbonus Thüringen 4.0 vorgesehen. Reparatur-Rechnungen müssen auf den 15. Mai 2024 oder später datiert sein.

Auf www.reparaturbonus-thueringen.de finden sich Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQs). Dazu gibt es ab sofort auch wieder die Reparaturbonus-Hotline: 0361 - 555 14 35 (Di., Mi. und Do. von 13 bis 15 Uhr).

 

Hintergrund:

Deutschland nimmt nach UN Angaben mit insgesamt 1.900 Mio. kg und mehr als 22 kg pro Kopf und Jahr eine Spitzenposition beim Aufkommen von Elektroschrott ein. Mit einer jährlichen Steigerung von bis zu 5 % ist dies zudem die am schnellsten wachsende Abfallart in der EU. In der EU liegt die Reparaturquote gleichzeitig unter 25%. Daher fördert das TMUEN seit 2021 die Thüringer Verbraucherzentrale für das Projekt des Reparaturbonus.

In Umsetzung der EU-Ökodesign-Verordnung werden derzeit konkrete Produktanforderungen von der Europäischen Kommission in Durchführungsverordnungen für einzelne Produktgruppen festgelegt. Die EU-Richtlinie für ein "Recht auf Reparatur" zielt ebenfalls auf eine Ausweitung von Reparaturen und die weitere Verbesserung der Reparierbarkeit von Produkten ab. Nach der Verabschiedung durch das EU-Parlament wird mit der formalen Zustimmung der Mitgliedsstaaten noch vor Juni gerechnet. Danach haben die Staaten zwei Jahre Zeit, um die EU-Richtlinie in ihre nationalen Gesetze zu übertragen.

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