Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und digitaler Nachlass – das sind Themen, die jeder Mensch für sich klären sollte. Die Verbraucherzentralen erleichtern mit ihrer „Fokuswoche Vorsorge” den Einstieg. Vom 2. bis 6. November 2026 bieten sie insgesamt 25 kostenfreie Online-Vorträge an. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Oft sind erst eine schwere Erkrankung oder ein Schicksalsschlag der Anlass, sich mit einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht zu beschäftigen. Dabei sind diese Themen für Menschen nahezu jeden Alters und in jeder Lebenslage relevant. Das gilt auch für die Frage, was mit persönlichen Daten und Online-Konten geschehen soll, wenn man sich selbst nicht mehr darum kümmern kann. Nicole Schneider von der Verbraucherzentrale Thüringen warnt: „Die nächsten Angehörigen dürfen nicht automatisch alles regeln, was im Ernstfall notwendig werden kann. Das ist vielen nicht bewusst.“
Die Teilnahme an den Vorträgen ist kostenfrei. Die etwa einstündigen Termine finden um 10 Uhr, 15 Uhr und 18 Uhr statt. Sie erleichtern den Einstieg in das jeweilige Thema und schaffen eine solide Grundlage, um die benötigten Verfügungen aufzusetzen – zum Beispiel mit „Selbstbestimmt“ – dem Online-Tool der Verbraucherzentralen. Alle Termine und Anmeldung unter verbraucherzentrale.de/fokuswoche-vorsorge.
Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung kann jeden treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an die behandelnden Ärzte als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen selbstständig zu äußern.
Wer infolge einer Krankheit oder eines Unfalls seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.
Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden. In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können.
Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab oder nutzen E-Mail- und Messenger-Dienste. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online-Konten und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassregelungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf entscheiden können, was mit Fotos, E-Mails oder Online-Konten passieren soll.
Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet auch Vorträge für Gruppen zu Vorsorgedokumenten an. Neue Termine sind für 2027 buchbar. Anfragen gerne an: info@vzth.de.
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verbraucherzentrale.de/selbstbestimmt
Die „Fokuswoche Vorsorge“ findet statt im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
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