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56 Prozent der Mini-Jobs im Kreis Altenburger Land werden von Frauen erledigt  | „MĂ€nner-Euro“: Von jedem Lohn-Euro, der pro Stunde verdient wird, bekommen
MĂ€nner im Schnitt immer noch etwas mehr ab als Frauen

„MĂ€nner-Euro“: Von jedem Lohn-Euro, der pro Stunde verdient wird, bekommen MĂ€nner im Schnitt immer noch etwas mehr ab als Frauen (Foto: NGG | Tobias Seifert)

56 Prozent der Mini-Jobs im Kreis Altenburger Land werden von Frauen erledigt

Arbeit & Wirtschaft
07.03.2023, 09:59 Uhr
Von: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-GaststĂ€tten (NGG), Region ThĂŒringen
Die 520-Euro-Arbeit ist weiblich: Von den rund 3.960 Mini-Jobs im Landkreis Altenburger Land werden 56 Prozent von Frauen gemacht – im Hotel- und GaststĂ€ttengewerbe liegt der Anteil sogar bei 64 Prozent.

Auch bei der Teilzeitarbeit liegen die Frauen vorne: Die rund 8.680 Teilzeitstellen im Kreis Altenburger Land werden zu 82 Prozent von Frauen gemacht. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-GaststĂ€tten mit. Die NGG ThĂŒringen beruft sich dabei auf aktuelle Zahlen der Arbeitsagentur. Ein Großteil der Vollzeitstellen wĂŒrden in vielen Branchen nicht von Frauen besetzt. 

Jens Löbel, GeschĂ€ftsfĂŒhrer der NGG-Region ThĂŒringen, spricht von einer „Lohn- und Renten-Falle“: „Teilzeitarbeit bedeutet immer ein schmaleres Portemonnaie – und auch eine kleinere Rente. Und Mini-Jobs beudeuten Mini-Renten“ Hinzu komme, dass Frauen bei einer vergleichbaren Qualifikation, TĂ€tigkeit und Erwerbsbiografie im Bundesdurchschnitt 7 Prozent weniger pro Stunde verdienten als MĂ€nner, so die NGG ThĂŒringen. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis). 

Es sei daher wichtig, mit einem Tabu zu brechen: „Über Geld redet man nicht. Das ist ein ungeschriebenes Gesetz. Beim Lohn sollte man in den Betrieben im Kreis Altenburger Land aber mal eine Ausnahme machen“, so Jens Löbel. Überall dort, wo es einen Betriebsrat gibt, könne der auch die „Lohn-Kommunikation im Unternehmen beleben“. Ansonsten gebe es zwar auch noch einen Rechtsanspruch darauf, zu erfahren, was ein mĂ€nnlicher Kollege in Ă€hnlicher Position verdient. Doch der rechtliche Auskunftsanspruch gilt nach Entgelttransparenzgesetz lediglich in Betrieben mit mindestens 200 BeschĂ€ftigten. „Eine Köchin im Restaurant oder eine VerkĂ€uferin in der BĂ€ckerei haben davon allerdings nichts“, so NGG-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Löbel. Ein Betriebsrat ermögliche zwar einen betrieblichen Auskunftsanspruch, jedoch solle die Bundesregierung hier dringend nachbessern, um VerstĂ¶ĂŸe effektiver zu ahnden. 

Ziel mĂŒsse es sein, die Lohnscheren zwischen MĂ€nnern und Frauen zu schließen. Dies werde auch auf der diesjĂ€hrigen Delegiertenkonferenz der NGG-Region ThĂŒringen (Hinweis f.d. Red.: 11. MĂ€rz in Erfurt) ein wichtiges Thema sein. „Wie dick die LohntĂŒte ist, das darf nicht vom Geschlecht abhĂ€ngen. Aber auch nicht davon, wie gut jemand das Lohnpokern beherrscht. Beim Lohn fĂŒr Arbeit muss mehr Fairness her: Wir brauchen ein neues ‚Lohn-Fair-Play‘ – gleiche Arbeit muss gleichen Lohn bedeuten“, so Jens Löbel. DafĂŒr setze sich die NGG auch mit Kampagnen wie der „Initiative Lohngerechtigkeit“ ein. 

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