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Informationen über das Förderprogramm zu mehr Ressourcenschonung und -effizienz in Thüringer EMU (kleine und mittlere Unternehmen) |

(Foto: Thüringer Aufbaubank)

Informationen über das Förderprogramm zu mehr Ressourcenschonung und -effizienz in Thüringer EMU (kleine und mittlere Unternehmen)

Arbeit & Wirtschaft
24.05.2023, 08:59 Uhr
Von: Stadtverwaltung Schmölln
Mit einem Gesamtvolumen von 28 Millionen Euro fördert das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz bis 2029 die Umsetzung von ressourcenschonenden und  -effizienten Produktionsprozessen in Thüringer Unternehmen.

Durch Ressourcenschonung können sich Unternehmen so zukunftsfähiger und wettbewerbsfähiger aufstellen und dadurch nachhaltiger wachsen. Interessierte Unternehmen können schon vor Antragstellung von der ThEGA mit einer kostenlosen Erstberatung und einem ersten Ressourcencheck unterstützt werden. Das Angebot der Servicestelle Ressourcenschonung finden Sie hier: www.thega.de/ressourcenschonung

Was wird gefördert?

1) Qualifizierte, unabhängige Beratungen zur Ressourcenschonung und -effizienz in folgenden Phasen:

a. Eine Ausgangsberatung zeigt Unternehmen die Ressourceneinsparpotenziale in ihren Produktionsprozessen auf. Mit Hilfe einer ggf. messtechnisch gestützten Prozessanalyse  sollen verbrauchs-, prozess- und objektspezifische Daten erhoben werden, die geeignet sind, eine vertiefende Bewertung der relevanten Ressourcenverbräuche durchzuführen. Auf Grundlage der Daten können Verbesserungen vorgeschlagen werden. Dabei sollen alle technisch und wirtschaftlich umsetzbar erscheinenden Maßnahmen betrachtet werden, unabhängig davon, ob diese bereits im Fokus des Unternehmens stehen.

b. Eine Umsetzungsberatung knüpft an vorherige Analyseprozesse an und bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich bei der Vorbereitung der für die vorgesehenen Investitionen erforderlichen Schritte unterstützen zu lassen. Dabei knüpft die Umsetzungsberatung an die Ergebnisse der Ausgangsberatung an. Die Umsetzungsberatung kann auch auf Grundlage einer Bewertung der Ausgangssituation durch das Unternehmen selbst oder des Umweltprogramms eines eingeführten Umweltmanagementsystems nach EMAS basieren.

2) Investitionen in Ressourcenschonungs- und effizienzmaßnahmen 

Gefördert werden die im Rahmen der Ausgangsberatung, einer eigenen Analyse oder im EMAS Umweltprogramm als prioritär ermittelten investiven Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourcenschonung und Steigerung der Ressourceneffizienz im Unternehmen.

3) Demonstrationsvorhaben

Gefördert werden modellhafte Vorhaben zum schonenden und effizienten Einsatz von Materialien und Ressourcen bei

a. der Erprobung und Anwendung neuer Technologien, insbesondere auch unter Einbeziehung der Möglichkeiten der Digitalisierung,

b. Vorhaben zur innovativen ressourcenschonenden Gestaltung, Planung, Errichtung, Umnutzung oder dem selektiven Rückbau von Bauwerken. Zur Vorbereitung von Demonstrationsvorhaben werden auch Machbarkeitsstudien gefördert, die sich unmittelbar auf die beabsichtigte Investition beziehen. Mit der Umsetzung des Förderprogramms ist die Thüringer Aufbaubank betraut. (aufbaubank.de/greeninvest-ressourcen)

Wie wird gefördert?

Für Ausgangs- und Umsetzungsberatungen ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 60 % als Festbetragsfinanzierung möglich. Gefördert werden für erstmalige Ausgangsberatung bis zu 15 Beratertage, für Umsetzungsberatung bis zu 5 Beratertage. Für Investitionsvorhaben ist ein Fördersatz von bis zu 60 % und ein Zuschuss von maximal 300.000 Euro möglich. Je nach Höhe der Gesamtinvestitionssumme ist die Art der Antragstellung unterschiedlich: Bis zu 200.000 € wird die Zuwendung über eine Pauschale als Festbetragsfinanzierung gewährt. Ab 200.000 € erfolgt die Zuwendung als Anteilsfinanzierung auf Ausgabenbasis. Für Demonstrationsvorhaben und damit verbundenen Machbarkeitsstudien sind Förderungen bis zu 60 % und ein Zuschuss von maximal 500.000 € möglich. Die Fördersätze ergeben sich in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Investitionsvorhaben nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

Wer wird gefördert?

Kleinst-, Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und diesen gleichgestellte kommunale Unternehmen. Maßgeblich für die Einstufung als KMU ist die Definition gemäß Anhang I AGVO (ABl. EU L 187/1 vom 26.06.2014).

Mehr Informationen

www.aufbaubank.de/greeninvest-ressourcen

*Unter Beachtung der De-minimis-Verordnung: Sämtliche einem Unternehmen gewährte De-minimis-Beihilfen dürfen in einem Zeitraum von drei Steuerjahren den Gesamtbetrag von 200.000 € (100.000 € bei Unternehmen im Straßengüterverkehrssektor) nicht übersteigen.

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