Ab dem 1. Juli 2025 wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Erreichbarkeit über den E-Mail-Kanal bundesweit einstellen. Dies bedeutet, dass die bisherigen Liegenschaftspostfächer der Agenturen für Arbeit, wie beispielsweise jena@arbeitsagentur.de, deaktiviert werden. E-Mails, die an diese Adressen gesendet werden, werden automatisch abgewiesen, und die Absender erhalten eine Benachrichtigung über die nicht erfolgte Zustellung.
Der Schutz und die Sicherheit personenbezogener Daten haben für die BA höchste Priorität. Aus diesem Grund wird die unsichere E-Mailkommunikation eingeschränkt. Stattdessen setzt die BA auf sichere digitale Zugangswege über das Online-Portal und die App-Angebote.
Die App BA-mobil bietet zahlreiche Vorteile, darunter eine praktische Upload-Funktion. Damit können Kundinnen und Kunden datenschutzkonform, schnell und sicher Bewerbungsunterlagen oder Dokumente für den Arbeitslosengeld-Antrag hochladen, Veränderungen mitteilen und Bescheide einsehen. Im Gegensatz zur E-Mail ermöglicht das Online-Portal und die App zudem eine eindeutige Identifizierung des Kontoinhabers.
Für detaillierte Informationen zur Nutzung der eServices besuchen Sie bitte: eServices der BA
Für Informationen zur Nutzung der Kunden-App BA-mobil besuchen Sie bitte: BA-mobil App
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