Deutschland erhält 6,3 Milliarden Euro pro Jahr aus der „Gemeinsamen EU-Agrarpolitik“ (GAP). Rund 270 Millionen Euro davon fließen jährlich in die Thüringer Landwirtschaft – zur Einkommenssicherung, für betriebliche Investitionen, für den Tier-, Landschafts- und Umweltschutz oder zur Förderung des ländlichen Raums. Ihre Vorstellungen zur Fortführung dieses zentralen europäischen Förderinstruments ab 2028 haben Bund und Länder in einer gemeinsamen „Resolution“ festgehalten, die die Agrarministerkonferenz (AMK) heute auf einer Sondersitzung in Berlin beschlossen hat. Kernforderungen sind eine ausreichende finanzielle Ausstattung der GAP, vereinfachte Förderkonditionen, die Einbeziehung aller Betriebsgrößen und ‑formen in die Förderung sowie eine klare Zuständigkeit der Länder für die Mittelverwaltung.
„Die GAP muss einfacher, effizienter und praxisnäher werden“, fasst Thüringens Landwirtschaftsministerin Colette Boos-John die Forderungen der Länder an die EU-Kommission zusammen. Der rasante Bürokratieaufbau der vergangenen Jahre bei der Umsetzung der beiden zentralen GAP-Förderinstrumente – des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) – müsse endlich umgekehrt werden. „Wir brauchen eine Abkehr von den äußerst detaillierten, starren Bewirtschaftungsvorgaben hin zu mehr Anreizen, mehr Eigenverantwortung und mehr Vertrauen in unsere Landwirtinnen und Landwirte“, so die Ministerin.
Inhaltlich solle die GAP auch künftig vor allem auf die Einkommenssicherung der Betriebe (EGFL = „Säule 1“) und den Schutz der natürlichen Ressourcen (ELER = „Säule 2“) ausgerichtet bleiben. „Es geht darum, die ökonomische und ökologische Tragfähigkeit der Landwirtschaftsbetriebe zu sichern“, sagte Boos-John. Dies gelte für kleinbäuerliche Betriebe ebenso wie für Familienunternehmen oder für größere, regional verankerte Agrarbetriebe, wie sie vor allem in Ostdeutschland die Regel seien. Daneben müsse die GAP künftig auch einen größeren Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raums sowie zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses und von Betriebsnachfolgen in der Landwirtschaft leisten, so die Ministerin.
„Außerdem wollen wir als Länder auch in Zukunft ein entscheidendes Wörtchen mitreden können, wie die Fördermittel vor Ort eingesetzt werden.“ Bestrebungen, die GAP künftig stärker auf die nationale oder sogar die EU-Ebene zu verlagern, lehne die AMK in ihrem Forderungspapier daher ab, sagte die Ministerin. Die erfolgreiche regionale Mittelverwaltung müsse erhalten bleiben. Schließlich wisse man in den Regionen am besten, wo die jeweiligen Probleme und Förderbedarfe lägen. „Deshalb lautet eine zentrale Forderung unserer gemeinsamen Resolution in Richtung EU, dass die Umsetzung der GAP auch in Zukunft vollumfänglich in der Zuständigkeit der Länder und Regionen verbleibt.“
Wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche europäische Agrarpolitik bleibe allerdings, dass für die GAP auch in der neuen Förderperiode (2028-2034) ausreichend Mittel bereitgestellt werden, so die Ministerin weiter. „Das heißt konkret, dass das GAP-Budget mindestens auf dem bisherigen Niveau gehalten werden muss.“ Es gebe in der Gesellschaft hohe Erwartungen an die Landwirtschaft – von der Bereitstellung qualitativ hochwertiger Lebensmittel über eine hohe wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, die Sicherung von Einkommen bis zur Erbringung von Umwelt- und Biodiversitätsleistungen oder die Stärkung des ländlichen Raums. „All das ist aber nicht zum Nulltarif zu haben. Die Länder sprechen sich deshalb dafür aus, die europäische Agrarpolitik mit einem eigenständigen und vor allem ausreichend finanzierten Haushalt zu untersetzen“, so die Thüringer Landwirtschaftsministerin.
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