Die „Lohn-Latte“ hängt höher: Die meisten der rund 4.030 Mini-Jobber im Landkreis Altenburger Land dürften jetzt eine „dickere Lohnabrechnung“ bekommen. Sie profitieren vom neuen gesetzlichen Mindestlohn. Der liegt ab Januar bei 13,90 Euro pro Stunde. „Aber ob alle Chefs im Kreis Altenburger Land tatsächlich 1,08 Euro beim Stundenlohn im Januar draufzahlen, das ist die große Frage“, sagt Jens Löbel von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
Es werde „ganz sicher schwarze Schafe geben“: „Arbeitgeber also, die versuchen, um den neuen gesetzlichen Mindestlohn einen Bogen zu schlagen. Deshalb ist der Check der Januar-Lohnabrechnung, die im Februar kommt, so wichtig. Vor allem für viele Mini-Jobber. Aber genauso auch für die Beschäftigten, die einen regulären Job haben und trotzdem nur an der untersten Lohnkante bezahlt werden“, so der Geschäftsführer der NGG Thüringen.
Wer dabei Hilfe brauche und im Kreis Altenburger Land in der Lebensmittelherstellung oder in der Gastronomie arbeite, könne sich mit der Kontrolle des Lohnzettels an die NGG wenden: (0361) 66 64 40 | region.thueringen@ngg.net. Entscheidend beim Lohn-Check sei es, auch die Arbeitszeit im Blick zu haben: „Die Zahl der tatsächlich geleisteten Stunden muss stimmen. Wenn Arbeitgeber die Arbeitszeit auf dem Papier nach unten schrauben, um den Stundenlohn passend zu machen, dann können sie so den Mindestlohn umgehen. Das ist aber ein klarer Verstoß gegen das Gesetz“, so Jens Löbel.
Für die NGG Thüringen steht fest: „Ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro kommt nur dann bei den Menschen an, wenn er auch tatsächlich gezahlt wird“, sagt Jens Löbel. Die Zahl der Mindestlohn-Kontrollen sei viel zu niedrig. „Das Risiko für Mindestlohnbetrüger, erwischt zu werden, ist auch im Kreis Altenburger Land viel zu gering“, so der Geschäftsführer der NGG Thüringen. Deshalb müsse der Mindestlohn im Kreis Altenburger Land konsequent kontrolliert werden – von den Beschäftigten selbst, aber auch vom Staat. Der Bund brauche dringend effektivere Kontrollen, um Missbrauch und Lohntrickserei einen Riegel vorzuschieben.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls könne dies mit ihren bisherigen Kapazitäten nicht leisten. „Was jetzt kommen muss, ist ein deutliches Signal des Bundesfinanzministers an die Wirtschaft: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit muss personell aufgestockt werden. Nur so kann es mehr und intensivere Kontrollen überhaupt geben. Der Kontroll-Druck muss bei den Betrieben im Kreis Altenburger Land steigen“, so Jens Löbel. Der NGG-Geschäftsführer richtet seine Forderung auch an die Adresse der Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD, die den Kreis Altenburger Land und die Region in Berlin vertreten. Kriminelle Mindestlohn-Verweigerer unter den Arbeitgebern dürften keine Chance mehr haben.
Außerdem sei es wichtig, einen Punkt beim Lohn immer wieder deutlich zu machen: „Wirklich fair ist nur der Tariflohn. Der Mindestlohn ist immer nur die Notlösung – ein ‚Trostpflaster‘ bei der Bezahlung“, so Jens Löbel. Schon deshalb sollten sich die heimischen Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD möglichst rasch für ein Bundestariftreuegesetz stark machen, so der Geschäftsführer der NGG Thüringen.
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