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Telefonische Krankschreibung ist zurück | AOK die Gesundheitskasse, Altenburg

AOK die Gesundheitskasse, Altenburg (Foto: Ronny Franke)

Telefonische Krankschreibung ist zurück

Gesundheit Pressemitteilungen
07.12.2023, 12:31 Uhr
Von: AOK PLUS − Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Telefon-AU ab sofort dauerhaft eingeführt – eAU bleibt übliches Verfahren

Gute Nachrichten in der aktuellen Infektwelle: Erkrankten bleibt der Weg zur Ärztin oder zum Arzt ab sofort wieder erspart. Sie können telefonisch bis zu fünf Kalendertage krankgeschrieben werden, sofern sie in den Praxen bekannt sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stimmte der dauerhaften Einführung dieser Möglichkeit in seiner heutigen Sitzung zu, nachdem der Bundestag dies bereits im Sommer beschlossen hatte. Die Neuregelung tritt umgehend in Kraft und gilt für alle Krankheitsbilder ohne schwere Symptome.

„Angesichts steigender Infektionszahlen, überlasteter Arztpraxen und hoher Krankenstände begrüßen wir die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung sehr, vor allem, dass sie schneller als ursprünglich geplant möglich ist“, sagt Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS, und ist überzeugt: „Sie ist eine Möglichkeit, gerade in Infektionswellen den Andrang auf Arztpraxen zu minimieren, Kontakte mit erkrankten Personen zu reduzieren und Ansteckungsketten zu unterbrechen. Erkrankte können sich zu Hause aufs Gesundwerden konzentrieren. Zugleich werden Ärztinnen und Ärzte entlastet.“ 

Erhöhter Krankenstand

Schon in diesen Tagen kann die telefonische Krankschreibung (Telefon-AU) hilfreich sein, denn der Krankenstand ist hoch. Allein bei den AOK PLUS-versicherten Erwerbstätigen lag der Krankenstand im dritten Quartal bei über 30 Prozent. Im Durchschnitt war jeder krankengeldberechtigte Versicherte der Gesundheitskasse in diesem Jahr bereits acht Tage krankgeschrieben. Die meisten Fehltage sind auf akute Infektionen der oberen Atemwege zurückzuführen. Dahinter folgen Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens und psychische Diagnosen.

Bei der wiedereingeführten Telefon-AU befragen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die Patientinnen und Patienten telefonisch zu ihren Beschwerden und bescheinigen dann gegebenenfalls die Arbeitsunfähigkeit für bis zu fünf Kalendertage. „Während der Corona-Pandemie hat sich die telefonische Krankschreibung bewährt. Anfängliche Bedenken, dass das Angebot von Arbeitnehmern missbräuchlich genutzt werden könnte, haben sich nicht bestätigt. Vielmehr wurde mit der Telefon-AU sehr verantwortungsvoll umgegangen. So gab es in allen ‚Pandemie-Jahren‘ im Vergleich zu den Vorjahren keine erhöhten Krankenstände, wie verschiedene Auswertungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigen. Wir haben das Verfahren schon damals befürwortet. Umso erfreulicher ist, dass unsere geforderte Verstetigung nunmehr umgesetzt ist“, so Striebel.

Voraussetzung für die Nutzung der Telefon-AU

In der Pandemie war die telefonische Krankschreibung auf leichte Atemwegsinfekte begrenzt. Zukünftig sollen alle Krankheitsbilder ohne schwere Symptome abgedeckt werden. Eine weitere Bedingung für die Telefon-AU ist, dass die Patientinnen und Patienten den Arztpraxen bekannt sind. 

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch per Telefon 

Stellt der Arzt oder die Ärztin die Krankschreibung per Telefon fest, wird die Ar-beitsunfähigkeitsbescheinigung wie üblich digital an die Krankenkasse geschickt. Hier holt sich der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitszeiten auf elektronischem Wege ab. Wichtig ist jedoch wie bisher, dem Arbeitgeber die eigene Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer schnellstmöglich mitzuteilen (spätestens innerhalb von drei Tagen).
 

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