Ein Unfall oder eine Erkrankung kann den eigenen Urlaub stark beeinträchtigen. Gut, wenn man sich über organisatorische Fragen keine Sorgen machen braucht. Die AOK PLUS erklärt, auf welche Dinge Urlauber achten müssen und wie sie am besten vorsorgen können.
Im europäischen Ausland ist der Zugang zu medizinischen Leistungen sehr einfach geregelt. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die bei Arztbesuchen in Deutschland nötig ist, gilt auch dort. Denn als Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) ist sie im gesamten Gebiet der Europäischen Union nutzbar.
Viele Länder verlangen für medizinische Leistungen eine Vorleistung der Patienten. Das Geld erhalten sie dann auf Antrag bei der AOK PLUS erstattet. Teilweise werden für bestimmte Leistungen Zuzahlungen verlangt, ähnlich wie in Deutschland. Auch diese können bei der Gesundheitskasse eingereicht werden um zu prüfen, ob eine Erstattung möglich ist.
Besonderheit bei Urlaub in drei Ländern
In der Türkei, in Bosnien-Herzegowina und Tunesien wird die EHIC nicht anerkannt. Dank besonderer Verträge können Versicherte mit einem Auslandskrankenschein, einer sogenannten Anspruchsbescheinigung, aber auch dort medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Diese werden dann, wie mit der EHIC, über die AOK PLUS abgerechnet. Ausgenommen davon sind Eigenanteile und Zuzahlungen.
Vorsorge vermeidet Kosten
Bestimmte Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen, wie zum Beispiel der Krankentransport nach Deutschland, Such- und Rettungsdienste oder Behandlungen in privaten Einrichtungen. Hier darf die AOK PLUS nur die Kosten erstatten, die auch in Deutschland dafür anfallen würden. Und auch außerhalb der EU sowie den genannten drei Ländern übernimmt die Gesundheitskasse nicht die Kosten für medizinischen Leistungen.
Daher empfiehlt sie allen Urlaubern den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung für Reisen. Diese übernimmt die Kosten, welche durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht getragen werden dürfen. Die AOK PLUS empfiehlt dazu die exklusive Auslandskrankenversicherung ihres Kooperationspartners Münchener Verein. Bereits ab 4,95 pro Jahr und für bis zu 56 Tage pro Urlaub werden die Kosten für medizinische Leistungen übernommen. Alle Informationen dazu sind unter plus.aok.de/weltweit zu finden.
Die Zusatzversicherung umfasst alle ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen – ambulant und stationär – sowie Eigenanteile, Bergungskosten oder den Rücktransport. Sie kann individuell als Einzel- oder Familientarif abgeschlossen werden. abgeschlossen werden.
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