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Schmöllner Einwohnermeldeamt informiert: Neue Regelung bei Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen | Schmölln - Stadt mit Herz und K(n)öpfchen

Schmölln - Stadt mit Herz und K(n)öpfchen (Foto: Ronny Franke)

Schmöllner Einwohnermeldeamt informiert: Neue Regelung bei Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen

Pressemitteilungen Zeitgeschehen
27.04.2025, 17:19 Uhr
Von: Maja Persch, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stadtverwaltung Schmölln
Digitale Lichtbilder vorerst bei diesen Anbietern fertigen lassen

Schmölln - Ab dem 1. Mai 2025 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen bundesweit ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Ausgedruckte biometrische Fotos können ab Mai 2025 grundsätzlich nicht mehr zugelassen werden.

Im Laufe des Jahres können digitale Lichtbilder zudem direkt im Einwohnermeldeamt vor Ort an Foto-Terminals erstellt werden. Bisher wurde dieses System jedoch noch nicht an die Stadtverwaltung Schmölln ausgeliefert. Daher ist es zwingend erforderlich, digitale Lichtbilder bei einem der folgenden Dienstleister anfertigen zu lassen:

Die Übermittlung der digitalen Lichtbilder erfolgt über einen Code, den der Fotodienstleister nach Erstellung des Lichtbilds zur Verfügung stellt. Dieser Code ermöglicht der Behörde den sicheren Zugriff auf das Bild in einer datenschutzkonformen Cloud.

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