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AOK aktualisiert online ihre Mindestmengen-Transparenzkarte | AOK die Gesundheitskasse, Altenburg

AOK die Gesundheitskasse, Altenburg (Foto: Ronny Franke)

AOK aktualisiert online ihre Mindestmengen-Transparenzkarte

Gesundheit Pressemitteilungen
07.11.2025, 15:14 Uhr
Von: AOK PLUS − Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Erfahrung sichert Behandlungsqualität

Je mehr Erfahrung Ärztinnen und Ärzte bei der Behandlung von Krankheiten haben, desto größer ist die Behandlungsqualität und das Risiko für Komplikationen sinkt. Um bei besonders risikobehafteten Behandlungen ein Mindestmaß an Qualität sicherzustellen, gelten sogenannte Mindestmengen in zehn komplexe Behandlungen. Diese schreiben vor, wie viele Fälle pro Jahr notwendig sind, damit Krankenhäuser diese Behandlungen auch weiterhin durchführen dürfen. Mit der Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK können sich Versicherte im Vorfeld informieren, welche Kliniken ihre Behandlung durchführen.

Neu hinzugekommen ist ab dem kommenden Jahr eine jährliche Mindestmenge für Herztransplantationen von zehn Eingriffen pro Krankenhausstandort. In Sachsen erreicht das Herzzentrum Leipzig diese Vorgaben und wird ab dem kommenden Jahr diese Behandlung als einziges Krankenhaus im Freistaat durchführen dürfen.

Rückgang der Berechtigungen
Generell ist die Anzahl der sächsischen Klinikstandorte, welche Leistungen gemäß Mindestmengenregelung erbringen dürfen, in den letzten Jahren zurückgegangen. Das betrifft insbesondere komplexe Eingriffe am Pankreas, an der Speiseröhre sowie Operationen bei Brustkrebs. Dieser Konzentrationsprozess gewährleistet ein Mindestmaß an Patientensicherheit, da Gelegenheitseingriffe nicht mehr stattfinden.

Transparenzkarte gibt Übersicht
Welcher Krankenhausstandort in einem der zehn durch die Mindestmengenregelung festgelegten Bereiche im Kalenderjahr 2026 zur Leistungserbringung berechtigt ist, zeigt die Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK unter aok.de/pp/mindestmengen. Übersichtlich und einfach sind alle Kliniken sowie ihre entsprechenden Fallzahlen dargestellt. Die Informationen daraus fließen ebenso in den AOK-Gesundheitsnavigator ein und werden den Nutzern dort in der Darstellung der Suchergebnisse angezeigt.

Gemeinsamer Bundesausschuss berät über weitere Mindestmengen
Gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gelten 2026 für die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und allogenen Stammzellen (40), komplexe Operationen an Speiseröhre (26) und Bauspeicheldrüse (20), die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm (25), Brustkrebs-Operationen (100) sowie für thoraxchirurgische Eingriffe bei Lungenkrebs (75). Ab dem Jahr 2027 gilt dann auch eine jeweilige Mindestmenge für die Bereiche der Kolon- und Rektumkarzinomchirurgie. Aktuell berät der Gemeinsame Bundesausschuss über die Einführung von zusätzlichen Mindestmengen für Darmkrebs-Operationen, Major-Leberresektionen sowie zur Chirurgie bei Magenkarzinomen und bei Karzinomen des gastroösophagealen Übergangs. Zudem wird über die Aktualisierung der bestehenden Mindestmenge zur Implantation künstlicher Kniegelenke beraten.

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