Zum bevorstehenden Jahreswechsel appelliert die Stadt Altenburg an alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie Besucher, beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerk besondere Rücksicht auf schutzbedürftige Menschen, Tiere und sensible Einrichtungen zu nehmen.
Rechtliche Grundlage hierfür ist § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV). Danach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ausdrücklich verboten. Diese Regelung dient dem Schutz von Menschen, die durch laute Knallgeräusche besonders belastet werden. Dazu zählen insbesondere alte, schwerkranke und sterbende Menschen in Pflegeeinrichtungen, Hospizen und Krankenhäusern.
Gerade für viele Seniorinnen und Senioren, aber auch für Menschen mit traumatischen Erfahrungen, stellen die explosionsartigen Geräusche von Feuerwerkskörpern eine erhebliche psychische Belastung dar. Die Stadt bittet daher eindringlich darum, diese Schutzbereiche zu respektieren und auf das Zünden von Feuerwerk in deren unmittelbarem Umfeld konsequent zu verzichten.
Zudem weist die Stadt darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt ist. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Zünden von Feuerwerk grundsätzlich unzulässig.
Ein weiteres wichtiges Anliegen ist der Schutz von Tieren. Insbesondere im Bereich des Inselzoos sollte kein Feuerwerk gezündet werden. Für die Tiere bedeuten die lauten Detonationen massiven Stress und können zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Probleme bereiten zudem immer wieder Feuerwerkskörper aus dem Ausland. Diese sind häufig illegal, verfügen über eine deutlich höhere Sprengkraft und verursachen extreme Lärmbelastungen. Ihr Einsatz stellt nicht nur eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, sondern führt regelmäßig auch zu schweren Verletzungen.
Die Stadt Altenburg setzt auf die Einsicht und Verantwortung aller. Rücksichtnahme, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und ein bewusster Umgang mit Feuerwerk tragen dazu bei, den Jahreswechsel für alle Menschen sicherer und erträglicher zu gestalten.
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