Vor der ersten Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes im Deutschen Bundestag begrüßt die AOK PLUS die geplante Stärkung von Prävention, Pflegebegleitung und häuslicher Versorgung. Gleichzeitig warnt die Gesundheitskasse vor Leistungseinschränkungen für Pflegebedürftige und zusätzlichen finanziellen Belastungen für Versicherte.
„Unsere Versicherten brauchen eine Pflege, die bezahlbar bleibt und sie dort unterstützt, wo sie leben. Pflegebegleitung, mehr Prävention und ein einfacheres Leistungsrecht sind dafür wichtige Schritte. Bei der Finanzierung muss aber nachgebessert werden: Die Pflegeversicherung darf nicht vor allem über höhere Beiträge und Leistungseinschränkungen stabilisiert werden, die Beitragszahlende, Pflegebedürftige und Arbeitgeber belasten“, sagt Dr. Stefan Knupfer, Vorstand der AOK PLUS.
Wie viele Menschen das betrifft, zeigen die Zahlen der AOK PLUS: Die Pflegekasse betreut rund 344.000 Pflegebedürftige, davon rund 222.000 in Sachsen, 111.000 in Thüringen und rund 11.000, die außerhalb der beiden Freistaaten leben. Allein im vergangenen Jahr kamen mehr als 14.000 hinzu, seit 2016 hat sich die Zahl fast verdoppelt. 86 Prozent werden zu Hause versorgt. Jede Änderung in der häuslichen Pflege erreicht damit unmittelbar sehr viele Familien.
Prävention muss früh ankommen
Besonders im Blick hat die AOK PLUS den Pflegegrad 1. Knapp 58.000 Versicherte der AOK PLUS in Sachsen und Thüringen sind hier eingestuft, nahezu alle leben zu Hause. Hier entscheidet sich, ob Pflegebedürftigkeit fortschreitet oder hinausgezögert werden kann. „Frühe Unterstützung bedeutet für die Menschen mehr gesunde Jahre im eigenen Zuhause und entlastet zugleich die Solidargemeinschaft. Deshalb muss Prävention dort ankommen, wo Pflegebedürftigkeit beginnt“, so Knupfer.
Zeit für eine gute Umsetzung
Pflegebegleitung, neue Leistungsbudgets und geänderte Beiträge bedeuten für die Pflegekassen umfangreiche Umstellungen in Technik und Bescheiden. Für die Pflegebegleitung braucht es zudem Lösungen, die nicht zulasten des knappen Personals in Pflegediensten und Heimen gehen. „Damit die Reform in Flächenländern wie Sachsen und Thüringen bei den Menschen ankommt, braucht ihre Umsetzung realistische Fristen und keine zusätzliche Bürokratie“, sagt Knupfer.
Bund in der finanziellen Verantwortung
Damit die neuen Ansätze dauerhaft wirken, braucht die Pflegeversicherung eine verlässliche Finanzierung. Die AOK PLUS fordert, dass der Bund die pandemiebedingten Ausgaben der Pflegeversicherung erstattet und die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige dauerhaft aus Steuermitteln finanziert. Auch die Länder müssen ihrer Verantwortung für die Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen nachkommen, um Pflegebedürftige bei den Eigenanteilen zu entlasten. Von der Pflegestrukturkommission erwartet die AOK PLUS bis Ende Januar 2027 konkrete Vorschläge für eine langfristig tragfähige Finanzierung und Versorgung. Diese müssen anschließend zügig in gesetzliche Regelungen überführt werden.
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