Mit dem Denkmalschutzsonderprogramm setzt der Bund ein wichtiges Zeichen für den Erhalt des kulturellen Erbes und der kulturellen Vielfalt in Deutschland. „Wir zeigen damit, dass wir die Städte und Gemeinden mit der Finanzierung und Erhaltung bedeutender, auch kleinerer Denkmäler, nicht allein lassen“, betont die Ostthüringer SPD-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Kaiser.
Anträge können von Ländern, Kommunen, Kirchen, Stiftungen, Vereinen oder Privatpersonen gestellt werden. Der jeweilige Projektträger füllt den Antrag aus und reicht ihn beim Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie ein. Das Landesamt muss die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals feststellen und den Antrag samt seiner Stellungnahme an den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) weiterleiten. Die vollständigen Anträge müssen bis spätestens 30. November 2025 beim BKM eingegangen sein. Da einige Landesbehörden frühere Fristen setzen, sollten sich Interessierte rechtzeitig informieren und beraten lassen. Die Landesdenkmalschutzbehörden unterstützen bei der Antragstellung.
In der Vergangenheit haben beispielsweise der Kulturhof Kleinmecka, das Renaissanceschloss in Ponitz und das Halbe Schloss in Langenleuba-Niederhain Fördermittel aus dem Programm erhalten.
Hintergrund: Der Bund übernimmt maximal 50 % der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die anderen 50 % (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte etc.). Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich.
Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.
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